Ein überaus positives
Resümee des orthodoxen Gipfeltreffens in Kiew zieht Metropolit Michael Staikos. In
der ukrainischen Hauptstadt hatten sich am Wochenende der Ökumenische Patriarch Bartholomaios
I. und der Moskauer Patriarch Aleksij II. getroffen. Der Wiener Metropolit Staikos
gehörte der Delegation des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel an. Anlaß
des Patriarchengipfels waren die Feierlichkeiten zum 1.020-Jahr-Jubiläum der „Taufe
der Kiewer Rus“. Bartholomaios und Aleksij hatten dabei am Sonntagabend bei einem
50-minütigen persönlichen Gespräch im Kiewer Höhlenkloster vereinbart, dass man sich
gemeinsam für ein Ende der Spaltung der orthodoxen Kirche in der Ukraine einsetzen
wolle. Zugleich sollten auch die Spannungen zwischen Moskau und Konstantinopel abgebaut
werden. Nach der Unabhängigkeit der Ukraine hatten sich - unter tatkräftiger Mithilfe
von Politikern - neben der ukrainischen orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats
zwei weitere, schismatische Jurisdiktionen etabliert: das sogenannte „Kiewer Patriarchat“
sowie die „ukrainische autokephale orthodoxe Kirche“. Die seit Jahren bestehende Spannung
zwischen dem kirchlichen Moskau und dem kirchlichen Konstantinopel wurden durch diese
Vorgänge noch verschärft. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur „Kathpress“ sprach
Metropolit Staikos nun von einem „Neuanfang für beide Kirchen“, der durch die Begegnung
der Patriarchen in Kiew nun möglich sei. Das Treffen sei in einer sehr positiven Atmosphäre
erfolgt. Freude und Erleichterung seien im Anschluss daran bei allen Teilnehmern spürbar
gewesen. Wieder einmal habe sich gezeigt, dass Konflikte, die durch große Entfernungen
und dadurch fehlende Kommunikation verstärkt werden, durch das persönliche Gespräch
an Brisanz verlieren. Staikos wörtlich: „Schnelle Lösungen wird es keine geben, aber
es können neue Wege gesucht werden, und was bisher unmöglich erschien, kann jetzt
möglich werden.“ In den Dialog, der schon im Herbst aufgenommen werden soll, würden
alle relevanten Gruppierungen einbezogen. Das beziehe sich auch auf den Staat: Der
ukrainische Staat habe ein Recht auf eine einheitliche Kirche für seine Bürger. In
einem ersten Schritt gelte es nun, die gegenwärtige Situation genau zu analysieren
und auf der Grundlage des Kirchenrechts Konzepte zu erarbeiten, „die von allen Seiten
angenommen werden, die daran Interesse haben“.