2008-07-30 11:34:48

Ukraine: Staikos sehr zufrieden


RealAudioMP3 Ein überaus positives Resümee des orthodoxen Gipfeltreffens in Kiew zieht Metropolit Michael Staikos. In der ukrainischen Hauptstadt hatten sich am Wochenende der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. und der Moskauer Patriarch Aleksij II. getroffen. Der Wiener Metropolit Staikos gehörte der Delegation des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel an. Anlaß des Patriarchengipfels waren die Feierlichkeiten zum 1.020-Jahr-Jubiläum der „Taufe der Kiewer Rus“.
Bartholomaios und Aleksij hatten dabei am Sonntagabend bei einem 50-minütigen persönlichen Gespräch im Kiewer Höhlenkloster vereinbart, dass man sich gemeinsam für ein Ende der Spaltung der orthodoxen Kirche in der Ukraine einsetzen wolle. Zugleich sollten auch die Spannungen zwischen Moskau und Konstantinopel abgebaut werden. Nach der Unabhängigkeit der Ukraine hatten sich - unter tatkräftiger Mithilfe von Politikern - neben der ukrainischen orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats zwei weitere, schismatische Jurisdiktionen etabliert: das sogenannte „Kiewer Patriarchat“ sowie die „ukrainische autokephale orthodoxe Kirche“. Die seit Jahren bestehende Spannung zwischen dem kirchlichen Moskau und dem kirchlichen Konstantinopel wurden durch diese Vorgänge noch verschärft.
Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur „Kathpress“ sprach Metropolit Staikos nun von einem „Neuanfang für beide Kirchen“, der durch die Begegnung der Patriarchen in Kiew nun möglich sei. Das Treffen sei in einer sehr positiven Atmosphäre erfolgt. Freude und Erleichterung seien im Anschluss daran bei allen Teilnehmern spürbar gewesen. Wieder einmal habe sich gezeigt, dass Konflikte, die durch große Entfernungen und dadurch fehlende Kommunikation verstärkt werden, durch das persönliche Gespräch an Brisanz verlieren. Staikos wörtlich: „Schnelle Lösungen wird es keine geben, aber es können neue Wege gesucht werden, und was bisher unmöglich erschien, kann jetzt möglich werden.“
In den Dialog, der schon im Herbst aufgenommen werden soll, würden alle relevanten Gruppierungen einbezogen. Das beziehe sich auch auf den Staat: Der ukrainische Staat habe ein Recht auf eine einheitliche Kirche für seine Bürger. In einem ersten Schritt gelte es nun, die gegenwärtige Situation genau zu analysieren und auf der Grundlage des Kirchenrechts Konzepte zu erarbeiten, „die von allen Seiten angenommen werden, die daran Interesse haben“.

(kap 30.07.2008 sk)








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