2008-07-11 16:20:07

D: Huber, Kirchen nicht besser dran


Der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber hat die Vermutung zurückgewiesen, das Grundgesetz bevorzuge die Kirchen auf Kosten anderer Glaubensrichtungen. Die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit gelte für alle Religionsgemeinschaften, sagte Huber bei einem Jahresempfang der badischen Kirchen für die Bundesgerichte am Mittwoch in Karlsruhe. Laut Huber kann auch der Islam den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen, wie ihn die beiden großen Kirchen sowie mehrere Freikirchen haben. Damit ist beispielsweise das Recht zur Erhebung von Steuern und zur Beschäftigung von Beamten verbunden. Allerdings müssten Muslime selbst die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung des Islam schaffen, so Huber. Dies könne ihnen ein Staat, der die Freiheit der Religionen anerkenne, nicht abnehmen. Die Kirchen respektierten das Existenzrecht anderer Religionen einschließlich ihres Anspruchs, in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit mitzuwirken. Alleinvertretungsansprüche einer Religion lehnte Huber ab.
(idea 11.07.2008 gs)








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