Der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber hat die Vermutung zurückgewiesen, das
Grundgesetz bevorzuge die Kirchen auf Kosten anderer Glaubensrichtungen. Die in der
Verfassung verankerte Religionsfreiheit gelte für alle Religionsgemeinschaften, sagte
Huber bei einem Jahresempfang der badischen Kirchen für die Bundesgerichte am Mittwoch
in Karlsruhe. Laut Huber kann auch der Islam den Status einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts erlangen, wie ihn die beiden großen Kirchen sowie mehrere Freikirchen haben.
Damit ist beispielsweise das Recht zur Erhebung von Steuern und zur Beschäftigung
von Beamten verbunden. Allerdings müssten Muslime selbst die Voraussetzungen für die
staatliche Anerkennung des Islam schaffen, so Huber. Dies könne ihnen ein Staat, der
die Freiheit der Religionen anerkenne, nicht abnehmen. Die Kirchen respektierten das
Existenzrecht anderer Religionen einschließlich ihres Anspruchs, in der gesellschaftlichen
Öffentlichkeit mitzuwirken. Alleinvertretungsansprüche einer Religion lehnte Huber
ab. (idea 11.07.2008 gs)