Keine substanziellen
Änderungen für die kirchliche Eheschließung sieht der Bamberger Erzbischof Ludwig
Schick im Wegfall des staatlichen Verbots einer „kirchlichen Hochzeit ohne Standesamt“.
Trotz zweier Änderungen im Personenstandsgesetz, die ab 1. Januar 2009 gelten, könne
nach wie vor keine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung
vorgenommen werden, erklärt Schick in einem Brief an die Priester und Diakone im Erzbistum
Bamberg. Es könne auch in Zukunft keine kirchliche Eheschließung ohne den vorherigen
Gang zum Standesamt geben, so Schick, zumindest solange nicht die kirchlichen und
staatlichen Verantwortlichen eine andere Vereinbarung treffen. Eine rein kirchliche
Trauung habe nachteilige zivilrechtliche Folgen. „Die rein kirchliche Trauung hat
in Deutschland keinerlei Folgen im zivilen Bereich, z. B. für die Namensgebung, Fürsorgepflicht,
Vertretungsrechte, Erbschaftsansprüche der Ehepartner und ihrer Kinder.“ Die Kirche
wünsche sich jedoch eine Regelung, dass wie in anderen Ländern die kirchliche Trauung
auch für den Staat Geltung habe. Dies ist etwa in Italien per Konkordat geregelt. Auch
die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will das Standesamt weiter zur Bedingung
machen. Wie der Stellvertreter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland
und der Europäischen Union, David Gill, erklärte, wird es keine klassische evangelische
Trauung im liturgischen Sinne geben, ohne vorherige staatliche Eheschließung: „Das
lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu und daran will man auch festhalten.“ Die
Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz, Stefanie Uphues, erklärt im Gespräch mit
dem Kölner Domradio die Hintergründe. Die gesellschaftlichen wie pastoralen Folgen
der Änderungen müssten bedacht werden. (pm/dr 05.07.2008 bp)