2008-07-05 14:22:21

D: Doch erst zum Standesamt


RealAudioMP3 Keine substanziellen Änderungen für die kirchliche Eheschließung sieht der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick im Wegfall des staatlichen Verbots einer „kirchlichen Hochzeit ohne Standesamt“. Trotz zweier Änderungen im Personenstandsgesetz, die ab 1. Januar 2009 gelten, könne nach wie vor keine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung vorgenommen werden, erklärt Schick in einem Brief an die Priester und Diakone im Erzbistum Bamberg.
Es könne auch in Zukunft keine kirchliche Eheschließung ohne den vorherigen Gang zum Standesamt geben, so Schick, zumindest solange nicht die kirchlichen und staatlichen Verantwortlichen eine andere Vereinbarung treffen. Eine rein kirchliche Trauung habe nachteilige zivilrechtliche Folgen. „Die rein kirchliche Trauung hat in Deutschland keinerlei Folgen im zivilen Bereich, z. B. für die Namensgebung, Fürsorgepflicht, Vertretungsrechte, Erbschaftsansprüche der Ehepartner und ihrer Kinder.“ Die Kirche wünsche sich jedoch eine Regelung, dass wie in anderen Ländern die kirchliche Trauung auch für den Staat Geltung habe. Dies ist etwa in Italien per Konkordat geregelt.
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will das Standesamt weiter zur Bedingung machen. Wie der Stellvertreter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, David Gill, erklärte, wird es keine klassische evangelische Trauung im liturgischen Sinne geben, ohne vorherige staatliche Eheschließung: „Das lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu und daran will man auch festhalten.“
Die Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz, Stefanie Uphues, erklärt im Gespräch mit dem Kölner Domradio die Hintergründe. Die gesellschaftlichen wie pastoralen Folgen der Änderungen müssten bedacht werden.
(pm/dr 05.07.2008 bp)







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