Nach dem Skandal um Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hält die Debatte um gewerbliche
und organisierte Sterbehilfe an. Die Koalition streitet darüber, ob neue Gesetze Fälle
wie diesen verhindern könnten. Der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann fordert, Kusch
müsse für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden. Der frühere Politiker hatte bei
einer 79-jährigen Pensionistin in Würzburg aktive Sterbehilfe geleistet. Das sei „menschenverachtend
und wirklich verwerflich“, sagte Hofmann. Er frage sich, ob Kusch „überhaupt noch
nichts vom christlichen Menschenbild gehört“ habe. Der „Sterbehelfer“ müsse „unbedingt
zur Rechenschaft gezogen werden für das, was da geschehen ist.“ Verantwortliche
aus Politik, Kirche und Gesellschaft hatten den Fall von aktiver Sterbehilfe durch
Kusch scharf kritisiert. In Deutschland werden Selbsttötungen und Beihilfe dazu nicht
strafrechtlich verfolgt. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener
Hilfeleistung belangt werden. (domradio, 02.07.2008 gs)