Paare in Deutschland dürfen nach einem Zeitungsbericht ab 2009 kirchlich heiraten,
ohne zuvor zum Standesamt gegangen zu sein. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag
meldete, ist die Neuregelung Teil des gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetzes,
das der Bundestag von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt 2007 verabschiedete.
Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass nicht nur eine kirchliche Voraustrauung,
sondern auch eine Ehe ohne den Gang zum Standesamt möglich ist. Seit Einführung der
Zivilehe in Deutschland 1875 musste die standesamtliche Hochzeit der kirchlichen vorausgehen.
Die katholische Kirche sieht die Neuregelung skeptisch. Bei der Frühjahrsvollversammlung
der Bischöfe im März in Würzburg hatte Kardinal Karl Lehmann darauf hingewiesen, dass
die seelsorgerischen und gesellschaftlichen Folgen der Neuregelung genau zu bedenken
seien. Grundsätzlich sei die Freigabe der kirchlichen Trauung eine alte Forderung
der katholischen Kirche. In Österreich, wo die Nur-Kirchen-Ehe schon länger möglich
ist, hat die Kirche angeordnet, dass kirchliche Hochzeiten ohne staatlichen Trauschein
nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sind. In Deutschland wurden 2006
laut „Süddeutscher Zeitung“ rund 373.700 Ehen vor dem Standesamt geschlossen; rund
105.000 Paare gingen dann auch vor den Altar. (kna 03.07.2008 gs)