Nach dem Skandal um Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch wollen die Bundesländer
gewerbliche und organisierte Sterbehilfe verbieten. Der baden-württembergische Justizminister
Ulrich Goll (FDP) will dazu am Freitag einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorlegen,
den Bayern, Thüringen, Hessen und das Saarland mittragen. Wie Goll am Dienstag in
Stuttgart mitteilte, soll das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung,
die Gelegenheit zur Selbsttötung schaffen wollen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe
geahndet werden. Nach Golls Worten geht es nicht darum, Sterbehilfe an den Pranger
zu stellen, sondern „Geschäfte mit dem Tod, die unter dem Deckmantel der Humanität
angestrebt werden, zu verhindern“. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU)
sagte, es bestehe „dringender Handlungsbedarf, damit die gewerbliche und organisierte
Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt wird“. Althaus nannte Kuschs Methoden
inakzeptabel. Sie verletzten die Menschenwürde. Kusch hatte am Wochenende bekannt
gegeben, einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet zu haben. Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt (SPD) nannte sein Vorgehen unglaublich. Der richtige Weg seien Hilfsangebote
für sterbende Menschen. Unterdessen wurde bekannt, dass der Fall vorerst ohne rechtliche
Konsequenzen bleibt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg schließt eine „rechtlich relevante
Fremdbeteiligung“ im Zusammenhang mit der am Samstag verstorbenen Frau aus. Nach dem
derzeitigen Ergebnis des Todesermittlungsverfahrens habe es sich um einen „normalen
Suizid“ gehandelt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben hat sich von Kuschs
Sterbehilfe-Aktion distanziert. Es sei verwunderlich, dass die Frau, der Kusch beim
Sterben geholfen habe, nicht schwer erkrankt gewesen sei und sich nicht im Sterbeprozess
befunden habe.