2008-07-02 14:20:30

D: Weiter Debatte um Kusch und Sterbehilfe


Nach dem Skandal um Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch wollen die Bundesländer gewerbliche und organisierte Sterbehilfe verbieten. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) will dazu am Freitag einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorlegen, den Bayern, Thüringen, Hessen und das Saarland mittragen. Wie Goll am Dienstag in Stuttgart mitteilte, soll das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, die Gelegenheit zur Selbsttötung schaffen wollen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Nach Golls Worten geht es nicht darum, Sterbehilfe an den Pranger zu stellen, sondern „Geschäfte mit dem Tod, die unter dem Deckmantel der Humanität angestrebt werden, zu verhindern“. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte, es bestehe „dringender Handlungsbedarf, damit die gewerbliche und organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt wird“. Althaus nannte Kuschs Methoden inakzeptabel. Sie verletzten die Menschenwürde. Kusch hatte am Wochenende bekannt gegeben, einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet zu haben. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte sein Vorgehen unglaublich. Der richtige Weg seien Hilfsangebote für sterbende Menschen. Unterdessen wurde bekannt, dass der Fall vorerst ohne rechtliche Konsequenzen bleibt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg schließt eine „rechtlich relevante Fremdbeteiligung“ im Zusammenhang mit der am Samstag verstorbenen Frau aus. Nach dem derzeitigen Ergebnis des Todesermittlungsverfahrens habe es sich um einen „normalen Suizid“ gehandelt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben hat sich von Kuschs Sterbehilfe-Aktion distanziert. Es sei verwunderlich, dass die Frau, der Kusch beim Sterben geholfen habe, nicht schwer erkrankt gewesen sei und sich nicht im Sterbeprozess befunden habe.

(kna 02.07.2008 sk)







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