Die Diakonie Österreich
erneuert ihre Forderung nach einem Bleiberecht für Asylbewerber. Wie Diakoniedirektor
Michael Chalupka bei einer Pressekonferenz am „Tag des Flüchtlings“ (20. Juni) in
Wien betonte, ist die Untätigkeit der Regierung in der Frage des Bleiberechts ein
unhaltbarer Zustand und eine Zumutung für alle Betroffenen.
„Es bedarf
eines Gesetzes, das den Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erlangung
eines Aufenthaltstitels ermöglicht. Konkret schlägt die Diakonie ein zweistufiges
Bleiberecht vor. All jenen, die länger als drei Jahre in Österreich leben, soll ein
Antragsrecht auf die Erteilung eines humanitären Bleiberechts eingeräumt werden. All
jenen, die bereits länger als fünf Jahre in Österreich leben und auf einen richterlichen
Entscheid warten, soll ohne weiteres Verfahren ein Aufenthaltsrecht zuerkannt werden.“
Chalupka
erneuerte seine Kritik an der Länge und der Menge der noch ausstehenden Asylverfahren.
„Als Instanz zur Beurteilung der Bleiberechtsfälle ist der Asylgerichtshof
die falsche Antwort. Denn der Asylgerichtshof könne nur – wie sein Vorgänger, der
Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) – über den Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention entscheiden. Zu einer deutlichen Entlastung der Behörden wie
der Betroffenen würde die einmalige generelle Erteilung von humanitären Aufenthaltstiteln
für gut integrierte Ausländer beitragen, die seit langem in Österreich leben. Dies
wäre kein Gnadenakt, sondern lediglich der notwendige Tribut an die Bundesverfassung
und würde auch keinen „Pull-Effekt“ im Sinne einer Anlockung für weitere Asylsuchende
bedeuten, da es um eine einmalige Aktion geht. Konkret betroffen wären von einer solchen
einmaligen Aktion in Österreich rund 4.000 Personen.“