2008-06-21 12:04:28

Österreich: Bleiberecht statt Gnadenrecht


RealAudioMP3 Die Diakonie Österreich erneuert ihre Forderung nach einem Bleiberecht für Asylbewerber. Wie Diakoniedirektor Michael Chalupka bei einer Pressekonferenz am „Tag des Flüchtlings“ (20. Juni) in Wien betonte, ist die Untätigkeit der Regierung in der Frage des Bleiberechts ein unhaltbarer Zustand und eine Zumutung für alle Betroffenen.

„Es bedarf eines Gesetzes, das den Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ermöglicht. Konkret schlägt die Diakonie ein zweistufiges Bleiberecht vor. All jenen, die länger als drei Jahre in Österreich leben, soll ein Antragsrecht auf die Erteilung eines humanitären Bleiberechts eingeräumt werden. All jenen, die bereits länger als fünf Jahre in Österreich leben und auf einen richterlichen Entscheid warten, soll ohne weiteres Verfahren ein Aufenthaltsrecht zuerkannt werden.“

Chalupka erneuerte seine Kritik an der Länge und der Menge der noch ausstehenden Asylverfahren.

„Als Instanz zur Beurteilung der Bleiberechtsfälle ist der Asylgerichtshof die falsche Antwort. Denn der Asylgerichtshof könne nur – wie sein Vorgänger, der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) – über den Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention entscheiden. Zu einer deutlichen Entlastung der Behörden wie der Betroffenen würde die einmalige generelle Erteilung von humanitären Aufenthaltstiteln für gut integrierte Ausländer beitragen, die seit langem in Österreich leben. Dies wäre kein Gnadenakt, sondern lediglich der notwendige Tribut an die Bundesverfassung und würde auch keinen „Pull-Effekt“ im Sinne einer Anlockung für weitere Asylsuchende bedeuten, da es um eine einmalige Aktion geht. Konkret betroffen wären von einer solchen einmaligen Aktion in Österreich rund 4.000 Personen.

(kap 21.06.2008 mg)







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