2008-06-05 13:52:16

EU: Gemeinsame Regeln bei Abschiebungen


In der Europäischen Union sollen künftig Mindest-Standards bei der Abschiebung von „illegalen“ Ausländern gelten. Darauf verständigten sich die EU-Innenminister jetzt in Luxemburg. Danach können Ausländer, die ohne gültige Ausweispapiere aufgegriffen werden, bis zu einem halben Jahr in Abschiebehaft genommen werden; unter bestimmten Umständen kann diese Haft auf insgesamt anderthalb Jahre verlängert werden. Der Gesetzentwurf, der noch in EU-Recht umgewandelt werden muss, sieht auch die Möglichkeit vor, gegen „Illegale“ ein Wieder-Einreise-Verbot auszusprechen. Dessen Dauer ist auf fünf Jahre befristet. Die Kirchen haben den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf schon vor seinem Zustandekommen scharf kritisiert. Dabei wenden sie sich gegen die aus ihrer Sicht zu lange Dauer der Abschiebehaft und gegen die Tatsache, dass auch Minderjährige in solche Haft genommen werden können.

(ap 05.06.2008 sk)







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