In der Europäischen Union sollen künftig Mindest-Standards bei der Abschiebung von
„illegalen“ Ausländern gelten. Darauf verständigten sich die EU-Innenminister jetzt
in Luxemburg. Danach können Ausländer, die ohne gültige Ausweispapiere aufgegriffen
werden, bis zu einem halben Jahr in Abschiebehaft genommen werden; unter bestimmten
Umständen kann diese Haft auf insgesamt anderthalb Jahre verlängert werden. Der Gesetzentwurf,
der noch in EU-Recht umgewandelt werden muss, sieht auch die Möglichkeit vor, gegen
„Illegale“ ein Wieder-Einreise-Verbot auszusprechen. Dessen Dauer ist auf fünf Jahre
befristet. Die Kirchen haben den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf schon vor seinem
Zustandekommen scharf kritisiert. Dabei wenden sie sich gegen die aus ihrer Sicht
zu lange Dauer der Abschiebehaft und gegen die Tatsache, dass auch Minderjährige in
solche Haft genommen werden können.