Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage hat Papst Benedikt eindringlich zum Schutz
der Familien aufgerufen. Im Vatikan empfing er katholische Familienverbände aus verschiedenen
Teilen Europas. Dabei ging er in seiner Ansprache auch auf die umstrittene Enzyklika
Papst Pauls VI. aus dem Jahr 1968 ein: Sie habe sich „mutig gegen die Strömung der
dominierenden Kultur gestellt und kraftvoll die Qualität der ehelichen Liebe betont,
die frei von Egoismus und offen für das Leben ist“. Auf das in der Enzyklika ausgesprochene
Verbot künstlicher Empfängnisverhütung ging Benedikt, wie schon in einer ersten Rede
über „Humanae vitae“ am letzten Freitag, nicht ausdrücklich ein.
Auf deutsch
sagte der Papst:
„Der verehrte Papst Johannes Paul II., der mit Recht auch
„Papst der Familie“ genannt wurde, hob wiederholt hervor, daß „die Zukunft der Menschheit
über die Familie geht!“ (Familiaris consortio, 86). Er unterstrich oft den unersetzlichen
Wert der Institution der Familie, die nach dem Plan Gottes, des Schöpfers und Vaters,
besteht. Auch ich habe gleich zu Beginn meines Pontifikats bei der Eröffnung des Kongresses
der Diözese Rom zum Thema Familie am 6. Juni 2005 bekräftigt, dass die Wahrheit von
Ehe und Familie in der Wahrheit vom Menschen verwurzelt ist und ihre Verwirklichung
in der Heilsgeschichte gefunden hat, in deren Mittelpunkt das Wort steht: „Gott liebt
sein Volk“.“
Benedikt schlug einen Bogen von der Bibel zum christlichen
Menschenbild – speziell zur christlichen Vorstellung von Ehe und Familie.
„Die
biblische Offenbarung ist ja zuallererst Ausdruck einer Liebesgeschichte, nämlich
der Geschichte vom Bund Gottes mit den Menschen: Das ist der Grund, warum die Geschichte
der Liebe und der Verbindung eines Mannes und einer Frau im Bund der Ehe von Gott
als Symbol der Heilsgeschichte übernommen wurde. Genau darum ist die Gemeinschaft
des Lebens und der Liebe, die auf der Ehe eines Mannes und einer Frau gründet, die
eine Familie bildet, ein unersetzliches Gut für die gesamte Gesellschaft, das nicht
mit anderen Formen des Zusammenlebens verwechselt oder gleichgestellt werden darf.“