Der Sterbehilfeorganisation Dignitas kann die Suizidbeihilfe nicht verboten werden.
Dies schreibt der Zürcher Regierungsrat in seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage
aus dem Kantonsrat. Anlass für die Forderung nach einem Verbot war das von Dignitas
verwendete Gas Helium anstelle von Natriumpentobarbital. Der Erstickungstod mit Helium
sei grausam, hieß es in dem Mitte April vom Kantonsrat als dringlich erklärten Postulat
der Parteien EVP, CVP und SVP. Dignitas habe die Strafverfolgungsbehörden nicht wie
im Postulat angenommen „hinters Licht geführt“, zitiert die Schweizer Depeschenagentur
am Donnerstag den Regierungsrat. Die Organisation habe keine gesetzlichen Grenzen
überschritten. Straffrei bleibe die Suizidbeihilfe, wenn für den Einzelfall keine
selbstsüchtigen Beweggründe nachgewiesen werden können. Zwar müsse bei Dignitas für
eine Sterbebegleitung „ein nicht unerheblicher Geldbetrag“ entrichtet werden, dieser
sei aber nachvollziehbar. Verboten werden könnte die organisierte Suizidhilfe laut
Regierungsrat nur, wenn der Bund den Artikel 115 des Strafgesetzbuches ändern würde. (kipa
15.05.2008 mg)