2008-05-09 11:16:20

D: Caritas für Grundgesetzänderung


Der Deutsche Caritasverband hat eine Grundgesetzänderung angeregt, um auch künftig an der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe festzuhalten. Die Hilfe aus einer Hand habe sich bewährt, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Struktur der für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) als Mischverwaltung für unvereinbar mit der Verfassung erklärt und die Politik zur Neuordnung verpflichtet. Die Neuorganisation müsse sich an den Erfordernissen arbeitsuchender Menschen orientieren, so die Caritas. An diesem Freitag befasst sich eine Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder mit dem Thema. Nach Angaben der Caritas erhalten in Deutschland derzeit sieben Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
(pm 09.05.2008 bp)








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