Der Deutsche Caritasverband hat eine Grundgesetzänderung angeregt, um auch künftig
an der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe festzuhalten. Die Hilfe aus
einer Hand habe sich bewährt, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Struktur der für Hartz IV zuständigen
Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) als Mischverwaltung
für unvereinbar mit der Verfassung erklärt und die Politik zur Neuordnung verpflichtet.
Die Neuorganisation müsse sich an den Erfordernissen arbeitsuchender Menschen orientieren,
so die Caritas. An diesem Freitag befasst sich eine Sonderkonferenz der Arbeits- und
Sozialminister der Länder mit dem Thema. Nach Angaben der Caritas erhalten in Deutschland
derzeit sieben Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. (pm
09.05.2008 bp)