2008-04-12 12:16:16

Schweiz: Menschenwürde vor Forschungsfreiheit


Die Menschenwürde soll der Forschungsfreiheit als Grundrecht immer vorgehen. Das fordert die parlamentarische Nationalratskommission für Wissenschaften. Sie stimmte jedoch einem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen zu, in dem auch Untersuchungen an Kindern und Dementen vorgesehen sind. Das Schweizer Parlament wird den neuen Verfassungsartikel voraussichtlich im Sommer diskutieren. Mit ihm sollen die Forschungsregeln auf nationaler Ebene vereinheitlicht werden. Bisher waren weitgehend die Kantone dafür zuständig.
(tages-anzeiger 12.04.2008 mg)







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