Der Bundestag hat die von der katholischen Kirche scharf kritisierte Änderung des
Stammzellengesetzes beschlossen. Künftig darf in Deutschland mit embryonalen Stammzellen
geforscht werden, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bislang galt
der Stichtag 1. Januar 2002. 59 Prozent der Abgeordneten stimmten am Freitag Vormittag
in Berlin für eine „einmalige Stichtagsverschiebung“. Ältere Zellen ließen nach Ansicht
der Forscher qualitativ keine Spitzenforschung mehr zu. Der Schutzmechanismus des
Stammzellgesetzes bleibe bestehen, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse
angepasst. Außerdem bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung
embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst
wird, hieß es in der Begründung des fraktionsübergreifenden Antrags. Der Vorsitzende
der deutschen Bischofskonferenz hatte im Vorfeld gegen eine Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes
votiert. Bereits die erste Einführung eines Stichtags bezeichnete Erzbischof Robert
Zollitsch als „Sündenfall“. Leben sei nicht verfügbar und Forschungsfreiheit könne
nicht gegen den fundamentalen Lebensschutz abgewogen werden. Die Kirche werde bei
dieser Position bleiben und sich weiterhin für die Forschung mit adulten Stammzellen
einsetzen, so der Mainzer Kardinal und langjährige Vorsitzende Karl Lehmann schon
am Donnerstag. Der Bundestag hatte am Freitag in zweiter Debatte insgesamt vier
Gesetzentwürfe beraten. Zur Abstimmung standen ein völliger Verzicht auf die Stichtagsregelung,
eine einmalige Aktualisierung, die Bewahrung der bisherigen Rechtslage oder ein völliges
Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. (pm/rv 11.04.2008
bp)