2008-04-11 11:52:52

D: Stichtag für Stammzellen verschoben


Der Bundestag hat die von der katholischen Kirche scharf kritisierte Änderung des Stammzellengesetzes beschlossen. Künftig darf in Deutschland mit embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bislang galt der Stichtag 1. Januar 2002. 59 Prozent der Abgeordneten stimmten am Freitag Vormittag in Berlin für eine „einmalige Stichtagsverschiebung“. Ältere Zellen ließen nach Ansicht der Forscher qualitativ keine Spitzenforschung mehr zu. Der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes bleibe bestehen, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Außerdem bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird, hieß es in der Begründung des fraktionsübergreifenden Antrags.
Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz hatte im Vorfeld gegen eine Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes votiert. Bereits die erste Einführung eines Stichtags bezeichnete Erzbischof Robert Zollitsch als „Sündenfall“. Leben sei nicht verfügbar und Forschungsfreiheit könne nicht gegen den fundamentalen Lebensschutz abgewogen werden. Die Kirche werde bei dieser Position bleiben und sich weiterhin für die Forschung mit adulten Stammzellen einsetzen, so der Mainzer Kardinal und langjährige Vorsitzende Karl Lehmann schon am Donnerstag.
Der Bundestag hatte am Freitag in zweiter Debatte insgesamt vier Gesetzentwürfe beraten. Zur Abstimmung standen ein völliger Verzicht auf die Stichtagsregelung, eine einmalige Aktualisierung, die Bewahrung der bisherigen Rechtslage oder ein völliges Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen.
(pm/rv 11.04.2008 bp)








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