Der Heilige Stuhl hat die von Diözesanbischof Klaus Küng getroffenen Maßnahmen gegen
den früheren Regens des St. Pöltner Priesterseminars, Ulrich Küchl, und den ehemaligen
Subregens Wolfgang F. Rothe bestätigt. Papst Benedikt XVI. hat die Entscheidung der
zuständigen vatikanischen Kongregationen „in forma specifica“ approbiert, das heißt,
er hat sie zu seiner eigenen gemacht. Alle Rekurse der beiden Priester wurden zurückgewiesen.
Die beiden Priester werden vom Heiligen Stuhl „zur Besinnung aufgerufen“ und aufgefordert,
den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Die beiden Geistlichen sind
zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. Bei „Erweis der Besinnung“ erfährt
die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen
priesterlichen Einsatz gegeben sind, kann die Suspension aufgehoben werden. (kap/pm
04.04.2008 mg)