Schweiz: Ausländische Prediger müssen Sprache lernen
Ab Dezember 2008 müssen „religiöse Betreuungspersonen“ aus Drittstaaten vor der Einreise
in die Schweiz eine so genannte „Integrationsvereinbarung“ unterzeichnen. Darin verpflichten
sie sich zum Erlernen einer Schweizer Landessprache. Dies bestätigte ein Vertreter
des Bundesamtes für Migration gegenüber der „Basler Zeitung“. Nach Angaben des Bundesamtes
sind von der Regelung zwischen 150 und 200 Prediger betroffen, darunter zahlreiche
freikirchliche Geistliche sowie etwa 20 Imame. Hinzu kommen noch muslimische Prediger,
die während des islamischen Fastenmonats für kurze Zeit in die Schweiz einreisen.