2008-03-19 11:39:56

Schweiz: Fall Sabo erledigt


Der römisch-katholische Kirchgemeinderat Kleinlützel hat den Beschluss über die aushilfsweise Anstellung des umstrittenen Priesters Franz Sabo aufgehoben. Der Beschluss wurde beim Regierungsrat des Kantons Solothurn angefochtenen. Damit ist das Beschwerdeverfahren erledigt. Zudem wurde das in diesem Verfahren eingeholte Rechtsgutachten des Kirchenrechtlers Andreas Thier von der Universität Zürich veröffentlicht. Im Gutachten steht unter anderem, dass Franz Sabo grundsätzlich keine „missio canonica“ benötigt, um fallweise als Aushilfsprediger in Kleinlützel tätig zu sein. Als geweihter Priester sei er befähigt, Eucharistie zu spenden, zu taufen und zu predigen. Die gottesdienstliche Tätigkeit sei jedoch kirchenrechtswidrig, weil Franz Sabo damit die von Bischof Kurt Koch 2005 ausgesprochene Suspension missachte. Deshalb sei die Anstellung Sabos nicht der Kantonsverfassung zu vereinbaren. Die Verfassung lasse es nicht zu, dass eine Kirchgemeinde einen Seelsorger zu einem Handeln anstelle, das gegen die Regeln des kanonischen Rechts verstoße. Nach Ansicht des Gutachters unterscheide sich der „Fall Kleinlützel“ zudem grundsätzlich vom „Fall Röschenz“. Während im Fall Röschenz die Frage nach dem Entzug der „missio canonica“ im Vordergrund stehe, sei im Fall Kleinlützel die Frage nach den Konsequenzen der Suspension entscheidend.
(solothurner tagblatt 19.03.2008 mg)







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