Vatikan/UNO: „Keine Kompromisse bei Recht auf Leben“
Es gibt auch ein Menschenrecht auf „Zugang zu spiritueller Hilfe“. Daran hat der Vatikan
jetzt den UNO-Menschenrechtsrat erinnert. In Genf lobte Erzbischof Silvano Tomasi
am Dienstag die Definition, die die Weltgesundheitsbehörde vom Begriff „Gesundheit“
gibt. Es sei richtig, dass in dieser Situation auch das „soziale Wohlergehen des Menschen“
berücksichtigt werde. Allerdings gehöre die Möglichkeit spirituellen Beistands zu
den „Voraussetzungen, um sich wirklich ganz des Rechts auf Gesundheit zu erfreuen“.
Der Vatikan-Beobachter bei den Genfer UNO-Einrichtungen erinnerte auch an das Schutzbedürfnis
ungeborener Kinder und schwerkranker Menschen. Die Verpflichtung ihnen beizustehen
dürfe nie dazu führen, dass man Abtreibung oder Euthanasie rechtfertige. Mit dem Menschenrecht
auf Leben „darf es keine Kompromisse geben“, so Tomasi.