2008-02-20 15:22:33

Luxemburg: Parlament stimmt für aktive Sterbehilfe


Die katholische Kirche in Luxemburg bekräftigte ihre Ablehnung der aktiven Sterbehilfe. Ein Sprecher von Erzbischof Fernand Franck sagte, an dieser Position habe sich auch nach dem Votum des Parlaments nichts geändert. Das Großherzogtum beschloss am Dienstagabend die Zulassung der aktiven Sterbehilfe. 30 Abgeordnete stimmten im Parlament für das Gesetz, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Das Gesetz soll den Ärzten Straffreiheit zusichern, wenn sie aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass ein „unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich“ den Willen zur Beendigung seines Lebens bekundet. Ärzte sind nach dem Gesetz verpflichtet, mit dem Patienten mehrere Gespräche über seine Entscheidung zu führen und einen anderen Arzt zur Beratung hinzuzuziehen. Der Staatsrat des Großherzogtums muss noch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, bevor es in Kraft treten kann. Bislang ist aktive Sterbehilfe in der Schweiz, den Niederlanden und in Belgien erlaubt.
(kipa 20.02.2008 ag)







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