Die Scharia-Forderungen des anglikanischen Primas Rowan Williams müssen differenziert
betrachtet werden. Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales stellte
klar, dass es einen Unterschied gebe zwischen der offiziellen Anerkennung religiöser
Gerichte und der Notwendigkeit für eine nationale Gesetzgebung, den Bedürfnissen religiöser
Gruppen entgegen zu kommen. Auf diesen Unterschied habe der Erzbischof von Canterbury
verwiesen, jedoch sei er von den Medien nicht aufgenommen worden. In mehreren Artikeln
des britischen Rechts würden religiöse Belange berücksichtigt. So etwa dürften Ärzte
sich im Fall von Abtreibungen auf ihr Gewissen berufen. Jedoch besitze beispielsweise
auch die katholische Kirche eine kanonische Rechtsprechung, deren Urteile aber für
die zivile Rechtsprechung des Landes keine Gültigkeit besäßen. Wichtig sei es, dass
die Zivilrechte eines Landes für alle Bürger in gleichem Maße gelten würden. (sir
19.02.2008 ag)