2008-02-19 13:37:33

Großbritannien: „Das war nicht so gemeint“


Die Scharia-Forderungen des anglikanischen Primas Rowan Williams müssen differenziert betrachtet werden. Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales stellte klar, dass es einen Unterschied gebe zwischen der offiziellen Anerkennung religiöser Gerichte und der Notwendigkeit für eine nationale Gesetzgebung, den Bedürfnissen religiöser Gruppen entgegen zu kommen. Auf diesen Unterschied habe der Erzbischof von Canterbury verwiesen, jedoch sei er von den Medien nicht aufgenommen worden. In mehreren Artikeln des britischen Rechts würden religiöse Belange berücksichtigt. So etwa dürften Ärzte sich im Fall von Abtreibungen auf ihr Gewissen berufen. Jedoch besitze beispielsweise auch die katholische Kirche eine kanonische Rechtsprechung, deren Urteile aber für die zivile Rechtsprechung des Landes keine Gültigkeit besäßen. Wichtig sei es, dass die Zivilrechte eines Landes für alle Bürger in gleichem Maße gelten würden.
(sir 19.02.2008 ag)







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