2008-02-14 15:30:37

Portugal/Vatikan: Seligsprechung kann beginnen


Für die dritte Seherin von Fatima, Schwester Lucia dos Santos, kann nun der Seligsprechungsprozess beginnen. Genau drei Jahre nach ihrem Tod – also zwei Jahre früher als vom Kirchenrecht vorgesehen - hat Papst Benedikt XVI. der Einleitung des Verfahrens zugestimmt. Das sagte der Präfekt der vatikanischen Heiligsprechungskongregation, Kardinal José Saraiva Martins, nach einem Gottesdienst in Coimbra im Gedenken an Schwester Lucia. Portugal jubelt, erzählt Bischof von Leiria-Fatima, Antonio dos Santos Marto.

„Das ist die Anerkennung der Heiligmäßigkeit einer herausragenden Glaubenszeugin. Ihre größte Tugend war, dass sie versuchte, die Botschaft von Fatima mit großer Selbstverständlichkeit zu leben. Schwester Lucias Aufzeichnungen und auch ihr Lebensbeispiel verraten, dass sie verliebt war in die Schönheit Gottes. Dabei war sie auch ansteckend, denn die Menschen haben das gespürt und sie aufgesucht, um sie zu sehen und ihr zuzuhören.“

Lucia dos Santos erlebte gemeinsam mit ihrem Cousin Francisco Marto und ihrer Cousine Jacinta Marto 1913 mehrere Marienvisionen. Die Botschaften der Gottesmutter enthielten, teils in apokalyptischen Bildern, Aufforderungen zu Sühne und einer „Umkehr der Herzen“. Bischof dos Santos:

„Das ist die Sprache jener Zeit, doch die Botschaft von Fatima selbst ist zeitlos. Es ist ein Aufruf an die Gläubigen, sich nicht abzufinden mit der Banalität und der Fatalität des Bösen in der Welt. Es geht darum, das eigene Leben und die Welt zu reparieren, also zu erneuern.“

Die anderen beiden Seherkinder starben jung und wurden 2000 von Johannes Paul II. heilig gesprochen. Schwester Lucia starb am 13. Februar 2005. Laut Kirchenrecht kann ein Seligsprechungsprozess frühestens fünf Jahre nach dem Tod einer Person beginnen. Ähnliche Ausnahmen von dieser Frist gab es bereits für Mutter Teresa und Papst Johannes Paul II.
(rv 14.02.2008 gs)








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