Für die dritte Seherin von Fatima, Schwester Lucia dos Santos, kann nun der Seligsprechungsprozess
beginnen. Genau drei Jahre nach ihrem Tod – also zwei Jahre früher als vom Kirchenrecht
vorgesehen - hat Papst Benedikt XVI. der Einleitung des Verfahrens zugestimmt. Das
sagte der Präfekt der vatikanischen Heiligsprechungskongregation, Kardinal José Saraiva
Martins, nach einem Gottesdienst in Coimbra im Gedenken an Schwester Lucia. Portugal
jubelt, erzählt Bischof von Leiria-Fatima, Antonio dos Santos Marto.
„Das
ist die Anerkennung der Heiligmäßigkeit einer herausragenden Glaubenszeugin. Ihre
größte Tugend war, dass sie versuchte, die Botschaft von Fatima mit großer Selbstverständlichkeit
zu leben. Schwester Lucias Aufzeichnungen und auch ihr Lebensbeispiel verraten, dass
sie verliebt war in die Schönheit Gottes. Dabei war sie auch ansteckend, denn die
Menschen haben das gespürt und sie aufgesucht, um sie zu sehen und ihr zuzuhören.“
Lucia
dos Santos erlebte gemeinsam mit ihrem Cousin Francisco Marto und ihrer Cousine Jacinta
Marto 1913 mehrere Marienvisionen. Die Botschaften der Gottesmutter enthielten, teils
in apokalyptischen Bildern, Aufforderungen zu Sühne und einer „Umkehr der Herzen“.
Bischof dos Santos:
„Das ist die Sprache jener Zeit, doch die Botschaft
von Fatima selbst ist zeitlos. Es ist ein Aufruf an die Gläubigen, sich nicht abzufinden
mit der Banalität und der Fatalität des Bösen in der Welt. Es geht darum, das eigene
Leben und die Welt zu reparieren, also zu erneuern.“
Die anderen beiden
Seherkinder starben jung und wurden 2000 von Johannes Paul II. heilig gesprochen.
Schwester Lucia starb am 13. Februar 2005. Laut Kirchenrecht kann ein Seligsprechungsprozess
frühestens fünf Jahre nach dem Tod einer Person beginnen. Ähnliche Ausnahmen von dieser
Frist gab es bereits für Mutter Teresa und Papst Johannes Paul II. (rv 14.02.2008
gs)