In allen Gebäuden des Bistums Hildesheim ist das Rauchen seit Jahresbeginn verboten.
Eine entsprechende Regelung hat Bischof Norbert Trelle am 15. Dezember unterschrieben.
Sie wurde jetzt im „Kirchlichen Anzeiger“ des Bistums rückwirkend verkündet. Demnach
gilt das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Diözese Hildesheim“
für alle Gebäude des Bistums, soweit sie von kirchlichen und caritativen Einrichtungen
genutzt werden. Auch sämtliche Dienstwagen der Mitarbeiter sind seit Januar nikotinfrei.
Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Privaträume und Nebenräume kirchlicher
Einrichtungen, sofern dort nicht dienstlich oder ehrenamtlich gearbeitet wird und
auch keine Besucher zu erwarten sind. Der jeweilige Hausherr oder die Hausherrin der
Einrichtung ist für die Durchsetzung dieses Verbotes verantwortlich. (pm 04.02.2008
mc)