Hanoi lenkt im Konflikt um beschlagnahmtes Kircheneigentum offenbar ein. Wie die katholische
Nachrichtenagentur Asianews meldet, gibt die Regierung das beschlagnahmte frühere
Nuntiaturgebäude der katholischen Kirche zurück. Die Katholiken fordern seit Wochen
mit ihren friedlichen Gebetskundgebungen die Rückgabe von Kircheneigentum, das die
Kommunisten in den fünfziger und sechziger Jahren enteignet hatten. Zuletzt hatte
Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, wie an diesem Freitag bekannt wurde, die
Katholiken in einem Brief gebeten, ihren Protest zu beenden, weil er in Gewalt ausarten
könnte.
Um „guten Willen und Respekt dem Papst gegenüber“ zu zeigen, hätten
die vietnamesischen Autoritäten beschlossen, den Katholiken die Nutzung des Komplexes
wieder zu erlauben. Das berichtet Asianews unter Berufung auf kirchliche vietnamesische
Quellen. Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone hatte vor zwei Tagen in einem Brief
den Erzbischof von Hanoi im Namen des Papstes gebeten, einzugreifen, „um Gesten zu
verhindern, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnten“. Bertone versichert
in seinem Schreiben, er bewundere die „glühende Hingabe und die tiefe Zuneigung zur
Kirche und zum Heiligen Stuhl jener Tausenden Gläubigen“, die sich Tag für Tag zum
Gebet vor der Kathedrale versammeln, um die zivilen Autoritäten auf die Bedürfnisse
der katholischen Gemeinde aufmerksam zu machen. Allerdings müsse man sich wegen des
fortdauernden Charakters der Kundgebung sorgen: „Wie das in ähnlichen Fällen geschehen
ist, besteht eine reelle Gefahr, dass die Lage außer Kontrolle gerät, und dass sie
zu Demonstrationen verbaler oder sogar physischer Gewalt ausartet“, schreibt Kardinal
Bertone in dem Brief, den die vietnamesische katholische Webseite „Vietcatholic News“
veröffentlichte. Sollten die vietnamesischen Behörden und der Heilige Stuhl bereits
handelseins geworden sein, könnte die Rückgabe der früheren Nuntiatur schnell vonstatten
gehen, laut Asianews vielleicht sogar bis zum 6. Februar, dem asiatischen Neujahrsfest. (asianews/apic
01.02.2008 gs)