2008-01-25 14:29:39

Vatikan: "Kirchenrecht muss auf Höhe der Zeit sein"


RealAudioMP3 Das Gesetz ist für den Menschen da und muss stets aktuell sein. Das hat Benedikt XVI. zum 25. Jahrestag des derzeit gültigen Codex Iuris Cononici, kurz CIC, betont. Zwischen dem Leben der Kirche und den kirchlichen Normen, wie sie im Kodex des Kirchenrechts niedergelegt sind, müsse stets eine enge Verbindung bestehen. Vor den Mitgliedern des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten sprach der Papst über das Grundprinzip des kanonischen Rechts:
„Das ius ecclesiae ist nicht nur eine Ansammlung von Normen, die der kirchliche Gesetzgeber für dieses besondere Volk, die Kirche Christi, erlassen hat. Zu allererst ist es die entscheidende Erklärung über Rechte und Pflichten, die auf den Sakramenten fußen, die also im Grunde aus der Einsetzung durch Christus selbst erwachsen sind. Das Wesentliche des kanonischen Rechts ist der Christ in der Kirche.“
Keinesfalls wolle die Kirche verstaubte Normen. Wo und wenn nötig, müsse der Kodex stetig aktualisiert werden.
„Das kanonische Recht muss den veränderlichen historischen Wirklichkeiten des Gottesvolkes entsprechen. Es muss klar formuliert sein, ohne Zweideutigkeit, und muss stets mit den übrigen Gesetzen der Kirche übereinstimmen. Deshalb ist es notwendig, überholte Normen abzuschaffen, Normen, die korrigiert werden müssen, zu verändern, zweifelhafte Normen im Licht des Lehramtes der Kirche zu interpretieren und eventuelle Gesetzeslücken zu schließen.“
Konkrete Beispiele nannte Benedikt nicht. Der in diesen Tagen stattfindende internationale Kongress der Kirchenrechtler hatte allerdings das Sammeln solcher aktueller Problemfälle auf die Tagesordnung gesetzt.
Anlass für Tagung und Papstaudienz ist der 25. Jahrestag der Veröffentlichung des derzeit gültigen Codex Iuris Canonici am 25. Januar 1983.
(rv 25.01.2008 bp)








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