Vatikan: "Kirchenrecht muss auf Höhe der Zeit sein"
Das Gesetz ist für
den Menschen da und muss stets aktuell sein. Das hat Benedikt XVI. zum 25. Jahrestag
des derzeit gültigen Codex Iuris Cononici, kurz CIC, betont. Zwischen dem Leben der
Kirche und den kirchlichen Normen, wie sie im Kodex des Kirchenrechts niedergelegt
sind, müsse stets eine enge Verbindung bestehen. Vor den Mitgliedern des Päpstlichen
Rates für die Interpretation von Gesetzestexten sprach der Papst über das Grundprinzip
des kanonischen Rechts: „Das ius ecclesiae ist nicht nur eine Ansammlung von
Normen, die der kirchliche Gesetzgeber für dieses besondere Volk, die Kirche Christi,
erlassen hat. Zu allererst ist es die entscheidende Erklärung über Rechte und Pflichten,
die auf den Sakramenten fußen, die also im Grunde aus der Einsetzung durch Christus
selbst erwachsen sind. Das Wesentliche des kanonischen Rechts ist der Christ in der
Kirche.“ Keinesfalls wolle die Kirche verstaubte Normen. Wo und wenn nötig,
müsse der Kodex stetig aktualisiert werden. „Das kanonische Recht muss den veränderlichen
historischen Wirklichkeiten des Gottesvolkes entsprechen. Es muss klar formuliert
sein, ohne Zweideutigkeit, und muss stets mit den übrigen Gesetzen der Kirche übereinstimmen.
Deshalb ist es notwendig, überholte Normen abzuschaffen, Normen, die korrigiert werden
müssen, zu verändern, zweifelhafte Normen im Licht des Lehramtes der Kirche zu interpretieren
und eventuelle Gesetzeslücken zu schließen.“ Konkrete Beispiele nannte Benedikt
nicht. Der in diesen Tagen stattfindende internationale Kongress der Kirchenrechtler
hatte allerdings das Sammeln solcher aktueller Problemfälle auf die Tagesordnung gesetzt. Anlass
für Tagung und Papstaudienz ist der 25. Jahrestag der Veröffentlichung des derzeit
gültigen Codex Iuris Canonici am 25. Januar 1983. (rv 25.01.2008 bp)