Das Kirchenrecht sei Menschenwerk und stets zu reformieren. Das sagte der vatikanische
Justizminister, Bischof Francesco Coccopalmerio, an diesem Dienstag vor Journalisten.
Kirchenrechtler sehen eine mögliche Neuerung in der Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichte.
Sie würde katholischen Laien Wege eröffnen, gegen bischöfliche oder päpstliche Anordnungen
juristisch Widerspruch einzulegen. Ferner könnten nach Meinung von Experten Veränderungen
im kirchlichen Prozessrecht für Ehenichtigkeitsverfahren eingeführt werden, um neueren
Erkenntnissen in der Psychologie und der Medizin Rechnung zu tragen. Eine grundlegende
Neufassung des 1983 verabschiedeten Codex Juris Canonici stehe aber nicht nicht in
Aussicht. Coccopalmerio wörtlich: „Für den Augenblick haben wir einen sehr guten Kodex,
der der Kirche sehr gute Dienste leistet.“ Bei einer Pressekonferenz in der Sala Stampa
stellten Kirchenrechtsexperten eine Fachtagung zum 25-jährigen Bestehen des derzeitigen
Kirchenrechts vor. Zu dem internationalen Kongress, der am Donnerstag und Freitag
im Vatikan tagt, werden 200 Kirchenrechts-Experten und mehrere hundert weitere Teilnehmer
erwartet. Dabei wolle man auch mögliche Themen für eine Revision sammeln. (rv/kna/ansa
22.01.2008 bp)