2008-01-22 13:56:46

Schweiz: Kirche räumt Mitschuld ein


RealAudioMP3 Der Fall eines pädophilen Kapuzinerpaters im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg zieht weitere Kreise. Am Sonntag hatten ein Vertreter der Bistumsleitung wie auch ein Verantwortlicher des Ordens eine Mitschuld eingestanden. Nun prüft ein von der Schweizer Bischofskonferenz eingesetztes Expertengremium die Umsetzung der 2002 erlassenen Bischofs-Richtlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in der Seelsorge.
Es habe ein „geheimes Einverständnis" gegeben. Das Bistum wisse seit 1989, dass der Priester mindestens ein Kind missbraucht habe, erklärte der Offizial des Bistums, Nicolas Betticher, in einem Interview mit der Zeitung „Le Matin dimanche". Man habe aber die staatlichen Behörden nicht informiert und trage dadurch Mitschuld an dem Rückfall des nach Frankreich versetzten und inzwischen in die Schweiz zurückgekehrten Priesters. Kapuzinerpater Ephrem Bücher sagte gegenüber Radio Suisse Romande (RSR): „Wir sind als Kapuziner dafür verantwortlich, was geschehen ist. Wir haben damals nicht so reagiert, wie wir hätten sollen."
Der heute dem Delsberger Kloster Montcroix zugeteilte Priester war auf Ersuchen der französischen Behörden vom jurassischen Generalstaatsanwalt verhört worden. Ihm werden von Frankreich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen vorgeworfen. Parallel dazu untersuchen die jurassischen Behörden, ob der Priester in der Schweiz Übergriffe begangen hat, die noch nicht verjährt sind. Der 67-Jährige ist geständig, seinen 12-jährigen Neffen im Jahr 1992 missbraucht zu haben. Weiter sagte er, in Frankreich sei es lediglich einmal zu Zärtlichkeiten mit einem Knaben gekommen.
In den Richtlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen betonen die Schweizer Bischöfe ihren Willen zu Transparenz und Ehrlichkeit. In der Auswahl, Aus- und Weiterbildung soll sorgfältige Prävention betrieben werden. Auch wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden betont. Eine grundsätzliche Pflicht für kirchliche Amtsträger und Mitarbeiter zur Strafanzeige gebe es aber nicht. Von dem konkreten Fall habe die Schweizer Bischofskonferenz bisher keine Kenntnis gehabt, erklärte Generalsekretär Felix Gmür gegenüber der Presseagentur Kipa. Missbrauchsfälle würden nicht in der Bischofskonferenz, sondern durch das zuständige Gremium behandelt. Forderungen nach einer internationalen Datenbank, wie sie der Lausanner Offizial Betticher geäußert habe, hält Gmür aber für unnötig. Wenn sichergestellt ist, dass der Betreffende nicht mehr mit seelsorglichen Aufgaben betraut wird, sei eine Datenbank überflüssig.
(kipa/pm 22.01.2008 bp)








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