Vatikan: 25 Jahre Kirchenrecht - ein Grund zum Feiern
Am 25. Januar feiert das neue Kirchenrechtsgesetzbuch seinen 25-jährigen Geburtstag.
Für Kanonisten – so der Fachterminus für Kirchenrechtler – ein Grund zum Feiern; und
so hat an diesem Freitag an der Salesianerhochschule in Rom ein hochkarätig besetztes
Symposium mit dem Titel „Das Kirchenrecht im Dienst der Mission der Kirche“ stattgefunden.
Organisiert wurde das Symposium von dem in Rom lehrenden Kirchenrechtsprofessor
Markus Graulich SDB. Der Salesianerpater hält den CIC („Codex Iuris Canonici“) für
eine gelungene rechtliche Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils.
„Das
Kirchenrecht hat seinen Sinn im Dienst der Verkündigung, im Dienst in den Sakramenten.
Die Verkündigung des Wortes Gottes und die Sakramentenpastoral brauchen eine rechtliche
Form, damit da kein Wildwuchs entsteht. Das ist keine Erfindung des 20. Jahrhunderts,
sondern das beobachten wir in der Kirche wir von Anfang an, dass man sich auf bestimmte
Vorgehensweisen einigt. Ich will nicht unbedingt das Apostelkonzil als die erste Kirchenrechtssitzung
zitieren, aber auch die Apostel haben sich auf eine Vorgehensweise geeinigt, in der
man durchaus normativen Charakter erkennen kann.“
Rechtlichen Normen geben
in der Kirche auch Sicherheit, so der Salesianerpater.
„Ein Gläubiger muss
sich darauf verlassen können. Wir hatten in den letzten Jahren die großen Diskussionen
um das liturgische Recht – es führt zu vielen Irritationen, wenn das Recht nicht angewandt
wird, und da muss es ein Minimum an Rechtsnormen geben. Für eine Universalkirche sind
1752 Einzelgesetze meiner Ansicht nach nicht zuviel.“
Das Kirchenrecht
hatte auch schon einmal einen schlechteren Ruf:
„In der Zeit unmittelbar
nach dem Konzil musste sogar einmal gesagt werden, dass es Kirchenrecht noch gibt
und dass es auch studiert werden muss. Heute ist die Akzeptanz des Kirchenrechts doch
größer, weil die Menschen gemerkt haben: So ganz ohne Recht kommt auch die Kirche
nicht aus, auch nicht die Kirche, die sich als Liebeskirche bezeichnet. Deshalb sind
diese 25 Jahre ein guter Anlass, nicht euphorisch zu feiern, aber doch sich einmal
explizit auf dieses Recht in der Kirche zu besinnen.“
Dennoch ist Kirchenrecht
nichts Statisches, so der Kanonist. Jedes Kirchengesetzbuch ist in gewisser Weise
auch ein Kind seiner Zeit:
„Die Diskussion um die so genannte Konzilsrezeption
geht gerade erst los. Man hat versucht, in Kirchenrecht zu fassen, was man damals
vom Konzil verstanden hatte. Zum Beispiel findet sich die „Communio-Ekklesiologie“
im heutigen Kirchenrecht nicht, weil man damals sehr stark das Bild von der Kirche
als „Volk Gottes“ diskutierte. Diese Auffassung spiegelt sich im kirchlichen Gesetzbuch
viel stärker als die Communio-Ekklesiologie, die heute sehr oft verwendet wird.“
Neben
Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone und dem Präfekt der Bildungskongregation,
Kardinal Zenon Grocholewski, hat auch der Präsident des Einheitsrats, Kardinal Walter
Kasper teilgenommen. Welche Fragen gerade ihn als Chefökumeniker des Vatikans interessieren
müssen, erklärt Graulich:
„Was spielt das Kirchenrecht in der Ökumene für
eine Rolle- ist es Hemmnis oder ist es ein Minimum, auf das man sich schon einmal
einigen kann. Macht es die Kirche einschätzbar, macht es die Kirche vielleicht auch
suspekt, weil sie so eine Rechtsordnung hat? Das sind interessante Fragen, denn Kirchenrecht
darf nicht nur in sich selber kreisen und sich mit sich selber beschäftigen, sondern
muss sich seiner theologischen Wurzeln immer vergewissern.“