Der Kanton Aargau will „Sterbetourismus“ ächten. Das Parlament bemüht sich auf Bundesebene
darum, die Suizidbeihilfe für nicht in der Schweiz wohnhafte Personen unter Strafe
zu stellen. Die Machenschaften der Sterbehilfeorganisationen seien „eine Schande für
die Schweiz“, sagte eine Kantonsparlamentarierin der christdemokratischen Partei CVP.
Diesen Machenschaften müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb solle Beihilfe
zum Selbstmord im eidgenössischen Strafgesetzbuch verboten sein, wenn der Sterbewillige
keinen Wohnsitz in der Schweiz hat. (kipa 08.01.2008 mg)