2008-01-03 15:25:57

D: Caritas gegen Erziehungscamps


RealAudioMP3 In der Debatte um härtere Maßnahmen gegen straffällige Jugendliche mehren sich kritische Stimmen aus der katholischen Kirche. Nach mehreren gewalttätigen Übergriffen von Jugendlichen hatte der hessische Ministerpräsident Koch eine Verschärfung des Jugendsstrafrechts gefordert. Dabei waren auch „Erziehungscamps“ nach us-amerikanischem Vorbild ins Gespräch gebracht worden.
Neben dem Bund der katholischen Jugend (BDKJ) und den katholischen Gefängnisseelsorgern kritisiert auch die Caritas die Vorschläge. Johannes Böhnke vom Diözesan-Caritasverband des Erzbistums Köln meint:

„Wir sind als Caritas sehr kritisch, wenn es um entwürdigende Erziehungsmaßnahmen geht. Unser Jahresmotto heißt „Achten statt Ächten“, und wir gehen davon aus, dass Ächtung in der Erziehung relativ wenig zu suchen hat. Dass es wohl darum geht, klare Regeln zu setzen. Die amerikanischen Erziehungscamps sind eher militärisch organisiert und arbeiten auch so. Wir sehen das sehr kritisch. Im Übrigen ist das in Deutschland rechtlich überhaupt nicht möglich.”

Der Caritas-Vertreter hält die bisherigen Maßnahmen im Rahmen des Täter-Opferausgleichs wie sie im Jugendgerichtsgesetz vorgesehen sind für ausreichend.

 
„Es ist nicht so, dass wir keine Maßnahmen hätten. Was für Jugendliche sehr wichtig ist, dass sie zeitnah zu ihrem Handeln die Folgen in den Blick nehmen, persönlich und strafrechtlich. Die große Schwierigkeit in Deutschland ist, dass das oft nicht passiert. Wir haben Jugendstrafverfahren, sechs oder neun Monate nach der Tat: Da kann kein Jugendlicher einen Zusammenhang herstellen zwischen seinem Handeln und den Folgen. Das ist ein großes Problem.”

In den vergangenen Tagen hatten mehrere Fälle von Jugendgewalt bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 20. Dezember prügelten ein 20-jähriger Türke und ein 17 Jahre alter Grieche einen Rentner in München fast zu Tode. An Neujahr verletzten drei Jugendliche ebenfalls in München zwei 45-jährige Männer mit Tritten am Kopf. In Berlin schlugen ein 17- und ein 19-Jähriger einen 51-Jährigen, nachdem dieser die jungen Leute gebeten hatte, keine Knallkörper mehr auf den Bahnsteig zu werfen.
Koch hatte einen Sechs-Punkte-Plan vorgelegt, der unter anderem die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren sowie eine Erhöhung des Höchststrafmaßes von zehn auf 15 Jahre vorsieht. Kriminelle Ausländer sollen nach Kochs Vorstellungen künftig bereits das Land verlassen müssen, wenn sie zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden.

(domradio 03.01.2008 mc)








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