In der Debatte um
härtere Maßnahmen gegen straffällige Jugendliche mehren sich kritische Stimmen aus
der katholischen Kirche. Nach mehreren gewalttätigen Übergriffen von Jugendlichen
hatte der hessische Ministerpräsident Koch eine Verschärfung des Jugendsstrafrechts
gefordert. Dabei waren auch „Erziehungscamps“ nach us-amerikanischem Vorbild ins Gespräch
gebracht worden. Neben dem Bund der katholischen Jugend (BDKJ) und den katholischen
Gefängnisseelsorgern kritisiert auch die Caritas die Vorschläge. Johannes Böhnke vom
Diözesan-Caritasverband des Erzbistums Köln meint:
„Wir sind als Caritas
sehr kritisch, wenn es um entwürdigende Erziehungsmaßnahmen geht. Unser Jahresmotto
heißt „Achten statt Ächten“, und wir gehen davon aus, dass Ächtung in der Erziehung
relativ wenig zu suchen hat. Dass es wohl darum geht, klare Regeln zu setzen. Die
amerikanischen Erziehungscamps sind eher militärisch organisiert und arbeiten auch
so. Wir sehen das sehr kritisch. Im Übrigen ist das in Deutschland rechtlich überhaupt
nicht möglich.”
Der Caritas-Vertreter hält die bisherigen Maßnahmen im
Rahmen des Täter-Opferausgleichs wie sie im Jugendgerichtsgesetz vorgesehen sind
für ausreichend.
„Es ist nicht so, dass wir keine Maßnahmen
hätten. Was für Jugendliche sehr wichtig ist, dass sie zeitnah zu ihrem Handeln die
Folgen in den Blick nehmen, persönlich und strafrechtlich. Die große Schwierigkeit
in Deutschland ist, dass das oft nicht passiert. Wir haben Jugendstrafverfahren, sechs
oder neun Monate nach der Tat: Da kann kein Jugendlicher einen Zusammenhang herstellen
zwischen seinem Handeln und den Folgen. Das ist ein großes Problem.”
In
den vergangenen Tagen hatten mehrere Fälle von Jugendgewalt bundesweit für Aufsehen
gesorgt. Am 20. Dezember prügelten ein 20-jähriger Türke und ein 17 Jahre alter Grieche
einen Rentner in München fast zu Tode. An Neujahr verletzten drei Jugendliche ebenfalls
in München zwei 45-jährige Männer mit Tritten am Kopf. In Berlin schlugen ein 17-
und ein 19-Jähriger einen 51-Jährigen, nachdem dieser die jungen Leute gebeten hatte,
keine Knallkörper mehr auf den Bahnsteig zu werfen. Koch hatte einen Sechs-Punkte-Plan
vorgelegt, der unter anderem die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Heranwachsende
zwischen 18 und 21 Jahren sowie eine Erhöhung des Höchststrafmaßes von zehn auf 15
Jahre vorsieht. Kriminelle Ausländer sollen nach Kochs Vorstellungen künftig bereits
das Land verlassen müssen, wenn sie zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem
Jahr verurteilt werden.