Eine hochrangige CDU-Politikerin fordert eine Änderung des Paragraphen 218 StGB, um
die Zahl der Spätabtreibungen einzudämmen. Nach geltendem Gesetz können auch nach
der zwölften Schwangerschaftswoche Kinder im Mutterleib straffrei getötet werden,
wenn besonders schwere Behinderungen drohen und die Mutter schwere seelische Belastungen
geltend machen kann. Die Zahl solcher Fälle pro Jahr wird von Experten mit mindestens
800 beziffert. Die Bundestagsabgeordnete Hildegard Müller, Präsidiumsmitglied der
CDU, hält die Praxis, dass behinderte Kinder bis kurz vor der Geburt getötet werden
können, für einen Skandal. Sie setze sich dafür ein, dass es zumindest eine verpflichtende
Beratung gebe, wenn bei einem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt wird,
sagte die 40-Jährige dem Kölner Stadtanzeiger. (idea 29.12.2007 mg)