Der Leitung des Erzbistums Vaduz wurde ein Positionspapier der Gemeinden zur Trennung
von Kirche und Staat übergeben. In diesem fassen die Gemeinden die Regelung der Besitzverhältnisse
bei einer Trennung zusammen. Die Gemeinden erklären sich bereit, auf eine Vielzahl
von bestehenden Rechten und Besitztümern zu verzichten. Kirchliche Gebäude sollen
gegen Tausch an eine kirchliche Trägerschaft abgetreten werden. Sollte ein Tausch
nicht möglich sein, könnten die Gemeinden die Kirchengebäude mittels langfristiger
Baurechte in das Nutzungsrecht der Kirche übergeben. Im Gegenzug soll die Kirche sämtliche
Bau- und Unterhaltskosten für die in ihrem Besitz oder Baurecht stehenden Liegenschaften
selber tragen. Im Besitz der Gemeinden sollen jene früheren Kirchegüter bleiben, die
heute nicht mehr kirchlich genutzt werden. Das Friedhofswesen und die dazu gehörenden
Liegenschaften sollen im allgemeinen Wirkungskreis der Gemeinden blieben. Die Gemeinden
sind bereit auf die noch bestehende Pfarrbestellungsrechte zu verzichten. Der Verzicht
auf historische Rechte soll wenn möglich gegen Abgabe von Liegenschaften erfolgen.
Die Entlöhnung von Seelsorgern und Religionslehrern sowie des weiteren Kirchenpersonals
soll alleinige Sache der kirchlichen Träger werden. Die Antwort des Bistums auf
das Papier, das in sämtlichen Gemeinden des Ländle von den Gemeinderäten genehmigt
wurde, wird Anfang 2008 erwartet. (kipa 25.12.2007 mg)