Der Evangelische Kirchenbund und die Bischofskonferenz warnen davor, „den Sonntagsschutz
weiter zu relativieren“. Damit reagieren sie auf eine Entscheidung des Ständerates,
nach der die Kantone pro Jahr bis zu vier Ladenöffnungssonntage selbst festlegen können.
Für die Kirchen sei es jetzt „wichtig, dass die Kantone die Bewilligung weiterer Sonntagsverkäufe,
die laut geltendem Recht schon jetzt mit Begründung möglich sind, sehr restriktiv
handhaben“. Dabei müsse „die Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr
gewahrt bleiben“. Jede weitere Liberalisierung lehnen die Kirchen deutlich ab. Der
Sonntag sei für die Arbeitnehmer da. Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Wer am Sonntag
arbeitet, fehlt: in der Gemeinschaft der Familie, beim Zusammensein mit Gleichgesinnten
und Freunden, in der Kirche, beim Sport.“ Von Ladenöffnungssonntagen betroffen seien
zudem vor allem sozial schwächere Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsektor. (pm 05.12.2007
sk)