2007-11-30 11:16:24

Stichwort: Enzyklika


Enzyklika – ein griechisches Wort: Rundschreiben. In der Antike vor allem von Fürsten und Richtern verschickt. Auf Latein: circularis. War in der Kirche von Anfang an in Gebrauch. Inhaltlich die erste Enzyklika: das Dekret der Apostel aus dem Jahr 50, von dem die Apostelgeschichte erzählt. Erste kirchliche Enzyklika, die auch diesen Namen trug: Ein Brief von Papst Benedikt XIV. aus dem Jahr 1740.

Es gibt zwei Arten von Enzyklika. Erstens: „Epistole encicliche“, nur an eine bestimmte Gruppe von Bischöfen gerichtet. Zweitens: „Lettere encicliche“, gerichtet zumindest an einen großen Teil der Bischöfe, häufig auch „an alle Menschen guten Willens“. Diese Formel gebrauchte erstmals Johannes XXIII. mit seiner Enzyklika „Pacem in terris“. „Spes salvi“ ist „an die Bischöfe, an die gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen“ gerichtet.

Enzykliken behandeln meistens wichtige Lehr- und Glaubensfragen. Abgefasst sind sie in der Regel auf Latein. Ihr Titel: gewöhnlich die ersten Worte ihres lateinischen Textes. Ausnahme: Enzykliken in Volkssprache. Beispiel: „Mit brennender Sorge“, Enzyklika von Pius XI. gegen die Nazis vom März 1937. Enzykliken sind keine ex-kathedra-Äußerungen des Papstes. Eine berühmte Tradition haben mittlerweile Sozial-Enzykliken. Beispiel: „Rerum Novarum“ von Leo XIII., 1891, oder „Populorum progressio“ von Paul VI., 1967. Pius XII. veröffentlichte in den fünfziger Jahren innerhalb weniger Tage mehrere Enzykliken gegen das kommunistische System.

Bei Amtsantritt eines neuen Papstes hat seine erste Enzyklika oft den Charakter eines Regierungsprogramms. Beispiel: „Redemptor Hominis“ von Johannes Paul II., 1979. Die erste Enzyklika Benedikts XVI., „Deus Caritas est“, erschien 2006. Zu rechnen ist später mit einer Enzyklika Benedikts über den Glauben sowie einer anderen zu sozialen Fragen.

(Quelle: rv/ n. del rè, vatikanlexikon)








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