Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag eine Klage der orthodoxen
Kirche gegen die Türkei geprüft. Dabei geht um die Verstaatlichung eines Waisenhauses
in Istanbul. Die Anwälte der Kirche werfen der Regierung in Ankara einen Verstoß gegen
das Diskiminierungsverbot vor. Der Rechtsvertreter der Türkei machte hingegen geltend,
Eigentümer des Gebäudes sei nicht die Kirche gewesen, sondern eine Stiftung. Das Urteil
der Straßburger Richter wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Patriarchat
in Istanbul hatte das noch aus der Zeit des Osmanischen Reichs stammende Waisenhaus
– angeblich das größte aus Holz errichtete Gebäude in Europa – 1902 erworben. 1965
wurde es von den türkischen Behörden wegen Baufälligkeit und Brandgefahr geschlossen.
Im Jahr 1997 verstaatlichte die Türkei das historische Gebäude mit dem Argument, es
werde nicht mehr als Waisenhaus genutzt. Der Anwalt der Kläger machte geltend, der
türkische Staat habe „alle Bauanträge für eine Renovierung“ zurückgewiesen und damit
die Nutzung des Gebäudes verhindert. (afp 28.11.2007 mg)