Der Dienst in der Schweizer Garde gilt nicht als Militärdienst für die Schweiz. Gardisten
müssen deshalb Militärpflichtersatz zahlen. Das bestätigte der Eidgenössische Bundesrat
am Freitag nochmals ausdrücklich und verwies auf die Rechtslage, die solche Erleichterungen
verunmögliche. Der Bundesrat anerkenne die „ehrenvolle und anspruchsvolle Aufgabe“
der Schweizergarde, den Papst und seine Residenz zu schützen. Die Gardisten seien
aber einem ausländischen Staatsoberhaupt unterstellt. Außerdem erfüllten sie keine
militärische, sondern eine polizeiliche Aufgabe. Militärrechtlich erhält jeder
Gardist Auslandsurlaub, wenn er seinen Dienst im Vatikan antritt. Er verschiebt daher
während seiner Gardezeit die jährlich zu leistenden zweiwöchigen Wiederholungskurse
für das Schweizer Militär. Diese Kurse muss er nach der Rückkehr in die Schweiz nachholen. (adnkronos/ap
23.11.2007 mg)