2007-11-23 14:34:35

Vatikan/Schweiz: Gardisten sind Polizisten


Der Dienst in der Schweizer Garde gilt nicht als Militärdienst für die Schweiz. Gardisten müssen deshalb Militärpflichtersatz zahlen. Das bestätigte der Eidgenössische Bundesrat am Freitag nochmals ausdrücklich und verwies auf die Rechtslage, die solche Erleichterungen verunmögliche. Der Bundesrat anerkenne die „ehrenvolle und anspruchsvolle Aufgabe“ der Schweizergarde, den Papst und seine Residenz zu schützen. Die Gardisten seien aber einem ausländischen Staatsoberhaupt unterstellt. Außerdem erfüllten sie keine militärische, sondern eine polizeiliche Aufgabe.
Militärrechtlich erhält jeder Gardist Auslandsurlaub, wenn er seinen Dienst im Vatikan antritt. Er verschiebt daher während seiner Gardezeit die jährlich zu leistenden zweiwöchigen Wiederholungskurse für das Schweizer Militär. Diese Kurse muss er nach der Rückkehr in die Schweiz nachholen.
(adnkronos/ap 23.11.2007 mg)








All the contents on this site are copyrighted ©.