Mit deutlichen Worten
warnt der evangelische Bischof Wolfgang Huber vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes.
Im ZDF-Morgenmagazin verteidigte der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland die Entscheidung seiner Kirche, gemeinsam mit dem katholischen Erzbistum
Berlin am Karlsruher Bundesverfassungsgericht gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz
zu klagen. „Wir sind ganz fest davon überzeugt, dass wir Grund dazu haben,
vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, nachdem Berlin im Unterschied zu den anderen
Bundesländern nicht drei oder vier Sonntage im ganzen Jahr, sondern zehn Sonntage
– und davon allein alle vier Adventssonntage – verkaufsoffen gemacht hat und damit
den Schutz der Verfassung für den Sonntag wirklich in einer Weise mißachtet hat, die
man nicht mehr hinnehmen kann. Die Verfassung sagt: Die Sonn- und Feiertage stehen
als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung unter dem Schutz des Staates.
Und der Staat praktiziert diesen Schutz so, dass er ohne jeglichen Bezug auf die Verfassung
sagt: Wirtschaftliche Interessen sprechen dafür, die Sonntage verkaufsoffen zu machen...
und zwar ein Fünftel aller Sonntage! Und im Dezember nahezu jeden Sonntag! Dann ist
doch klar, dass wirtschaftliche Interessen den Vorrang bekommen vor dem Schutz, den
die Verfassung gewährt, und dass auch die Religionsfreiheit einfach überhaupt keinen
Wert mehr darstellt in solchen Überlegungen. Deswegen der Weg nach Karlsruhe.“ (rv/zdf
19.11.2007 sk)