Er habe im Zusammenhang mit dem Fall Röschenz nie gesagt, „die staatliche Rechtsordnung
sei für die Kirche ohne Belang“, sagt der Basler Bischof Kurt Koch in einem Interview
mit der „NZZ am Sonntag“ an diesem Sonntag: „Natürlich ist sie von Belang!“ Letztlich
gehe es nur um die Frage, „ob der Staat letztgültig über die Sendung eines Priesters
befinden“ könne. In seinen Augen sei das eine innerkirchliche Angelegenheit, und deshalb
habe er beim Urteil des Kantonsgerichts im Fall Röschenz die „Notbremse“ ziehen müssen. Beim
Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichtes im Fall Röschenz handle es sich um einen
„verhängnisvollen Präzedenzfall“, und deshalb sei er gezwungen gewesen, die „Notbremse“
zu ziehen – „und wenn man die Notbremse zieht, knirscht es halt“, so der Basler Bischof. (kipa
18.11.2007 mg)