2007-11-12 16:53:25

Schweiz: Röschenz wird zu Kirche-Staat-Konflikt


Der Fall Röschenz nimmt neue juristische Dimensionen an. Der Bischof von Basel, Kurt Koch, hat das Urteil des kantonalen Gerichtes im Fall Röschenz zurückgewiesen. Er appelliert aber nicht an die höhere Instanz. Dies würde seiner Überzeugung nach bestätigen, dass der Staat die Kirche kontrollieren darf. Dies widerspräche allen Regeln, so der Bischof. Koch hält die Entscheidung des Kantongerichtes Basel-Land für einen Affront. Uns sagt er, durch die Appellation an das Gericht seien…

„zu viele Fragen aufgeworfen worden, die nun nicht mehr nur Röschenz betreffen, sondern das ganze Verhältnis Kirche-Staat. Diese Fragen sind derart offen und unbeantwortet, dass sie nicht durch den anlassbezogenen Entscheid eines kantonalen Gerichts beantwortet werden können. Das wäre meines Erachtens ein derartiger Präzedenzfall, den ich einfach der Kirche in der Schweiz nicht zumuten darf, und eine Berufung vor dem Bundesgericht würde genau diesen Präzedenzfall bestätigen.“

Das schweizerische Kirche-Staat-Verhältnis unterscheidet sich stark von dem anderer Länder. Denn der Bischof gibt Pfarrern und anderen Kirchenbeauftragten die „Missio canonica“, damit sie kirchlichen Dienst leisten können. Der Staat aber stellt sie an. In Röschenz konkret will der Ortskirchenrat Pfarrer Franz Sabo nicht entlassen, obwohl ihm die Missio entzogen ist. Der Fall macht klar, dass jetzt über das Staat-Kirche-Verhältnis grundsätzlich diskutiert werden muss.

„Diese Diskussion muss jetzt geführt werden. Die offenen Fragen müssen angegangen werden und können nicht mit einem einzelnen Gerichtsentscheid eines kantonalen Gerichts als erledigt betrachtet werden.“

Das Baselbieter Kantonsgericht hatte am 5. September einstimmig entschieden, dass die Kirchgemeinde Röschenz den aufmüpfigen Priester Franz Sabo nicht entlassen muss. Bischof Koch ist sich darüber im Klaren, dass mit seiner Nicht-Anerkennung dieses Urteils der Konflikt auf eine staatskirchenrechtliche Ebene gerät. Über diese rechtlichen Regelungen in der Schweiz ist Koch seit langem unglücklich. Seiner Ansicht nach setzt die Regelung eine Art Volkskirche voraus, und dass Kirche und Staat wohlwollend mit einander umgehen.

„Ich habe dies jetzt ins Rollen gebracht. Es kommt nun darauf an, wie der Staat diese Fragen, die ich als offen bezeichne, aufnimmt, und ob er gewillt ist, dies zu tun, sowie in welcher Art und Weise er diese Diskussion führen will.”

Auch der Landeskirchenrat muss nach Bischof Koch jetzt die Konsequenzen ziehen, wie er mit Pfarrer Sabo ohne kirchlichen Auftrag umgeht.
(rv 12.11.2007 gem/mg)








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