Im Fürstentum sollen Verfassungsänderungen und neue Gesetze künftig das Verhältnis
zwischen dem Staat und den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften regeln. Regierungschef
Otmar Hasler hat an diesem Freitag das Konzept zur Entflechtung von Staat und Kirche
vorgestellt. Erzbischof Wolfgang Haas spricht sich in der Frage der Kirchenfinanzierung
für die Einführung einer Mandatssteuer aus. Liechtensteins Staatskirchenrecht in
seiner heutigen Form ist historisch gewachsen. Die privilegierte Stellung der römisch-katholischen
Kirche als "Landeskirche" und die dadurch entstandene Verflechtung mit dem Staat stammen
aus einer Zeit, in der der Staat konfessionell geschlossen war. Die Gesellschaft,
ihre Zusammensetzung und auch die religiöse Lebenswelt haben sich in den letzten Jahrzehnten
jedoch stark geändert und eine Entflechtung und Reform sei „in beiderseitigem Interesse“,
hieß es. So betont auch die römisch-katholische Kirche ihre institutionelle Unabhängigkeit
von Staat und Politik. (kipa 09.11.2007 mg)