Die katholische Kirche in Italien braucht auch künftig keine kommunalen Gebäudesteuern
zu zahlen. Die Mehrheit im Senat wies einen diesbezüglichen Änderungsantrag von drei
Senatoren des Mitte-Links-Bündnisses ab. In Italien sind auch solche kirchliche Institutionen
von Steuern befreit, die ihre Immobilien für kommerzielle Zwecken verwenden. Die EU-Kommission
hatte Italien am Dienstag dazu aufgefordert, binnen dreißig Tagen die Regelungen zu
Steuerbegünstigung für religiöse Einrichtungen klarzustellen. (ansa/la stampa
09.11.2007 mg)