Schweiz: „Fall Sabo“ soll nicht weiter vor Gericht behandelt werden
Im „Fall Sabo“ verzichtet die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft
auf einen Weiterzug an das Bundesgericht, also in die dritte Instanz. Durch das Urteil
sehe sich der Landeskirchenrat in wesentlichen Punkten bestätigt, er bemängle aber
auch Widersprüche. So zeige das Kantonsgericht entgegen den Erwartungen keinen Weg
auf, wie in dem Fall vorgegangen werden müsste. Das steht in einer am Mittwoch veröffentlichten
Pressemitteilung der Landeskirche. Der Landeskirchenrat wolle andere Wege suchen,
um „in der verfahrenen Situation zu einer Lösung zu kommen“, und habe mit den Beteiligten
bereits erste Gespräche geführt. Das Kantonsgericht hatte am 5. September entschieden,
dass die Kirchgemeinde Röschenz den Priester Franz Sabo nicht entlassen muss. Das
deutsche Erzbistum Bamberg, wo der vom Basler Bischof Kurt Koch suspendierte Priester
Franz Sabo inkardiniert ist, hat Anfang November gegenüber der Schweizer Sonntagspresse
bestätigt, dass man mit dem Bistum Basel daran sei abzusprechen, wie es im Fall Sabo
weitergehen soll. (kipa 07.11.2007 mg)