2007-11-07 15:27:11

D: Kirche warnt vor Änderungen bei der Definition des Embryos


Die katholische Kirche hat vor wechselnden Definitionen des menschlichen Embryos in Gesetzestexten gewarnt. Zu einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses über das Thema Gendiagnostik bemängelte das Katholische Büro in Berlin einen Gesetzentwurf der Grünen, der in diesem Punkt vom Embryonenschutzgesetz abweiche. Zugleich begrüßt die Kirche aber die Vorlage. Sie sei in vielen Punkten geeignet, Gefahren für Achtung und Schutz der Menschenwürde zu begegnen und genetische Diskriminierung zu verhindern.
Als weiteres Defizit am grünen Gesetzentwurf sieht es die katholische Kirche an, dass nicht ausdrücklich am Verbot der Präimplantationsdiagnostik, einer genetischen Untersuchung des außerhalb des Mutterleibs gezeugten Embryos vor der Einpflanzung, festgehalten werde. Zudem plädiert sie für eine verpflichtende und nicht nur empfohlene Beratung. Das solle nicht nur für prädiktive medizinische Untersuchungen gelten, bei denen es um genetische Eigenschaften geht, die im späteren Leben eventuell zu einer Erkrankung führen können. Auch bei diagnostischen Untersuchungen solle eine Beratung verbindlich sein, um Patienten eine bessere Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen.
Der Ausschuss berät an diesem Mittwochnachmittag mit zahlreichen Experten den Gesetzentwurf der Grünen, den der Bundestag bereits im April in Erster Lesung debattiert hatte. Zu erwarten ist, dass nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss die Koalitionsfraktionen zügig ihre eigenen Eckpunkte für eine Regelung vorlegen. Ein Gendiagnostik-Gesetz ist bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt. Die Grünen wollen unter anderem Arbeitgebern und Versicherern untersagen, Gentests zu verlangen oder Ergebnisse abzufragen.

(kna 07.11.2007 mc)








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