D: Kirche warnt vor Änderungen bei der Definition des Embryos
Die katholische Kirche hat vor wechselnden Definitionen des menschlichen Embryos in
Gesetzestexten gewarnt. Zu einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses über
das Thema Gendiagnostik bemängelte das Katholische Büro in Berlin einen Gesetzentwurf
der Grünen, der in diesem Punkt vom Embryonenschutzgesetz abweiche. Zugleich begrüßt
die Kirche aber die Vorlage. Sie sei in vielen Punkten geeignet, Gefahren für Achtung
und Schutz der Menschenwürde zu begegnen und genetische Diskriminierung zu verhindern. Als
weiteres Defizit am grünen Gesetzentwurf sieht es die katholische Kirche an, dass
nicht ausdrücklich am Verbot der Präimplantationsdiagnostik, einer genetischen Untersuchung
des außerhalb des Mutterleibs gezeugten Embryos vor der Einpflanzung, festgehalten
werde. Zudem plädiert sie für eine verpflichtende und nicht nur empfohlene Beratung.
Das solle nicht nur für prädiktive medizinische Untersuchungen gelten, bei denen es
um genetische Eigenschaften geht, die im späteren Leben eventuell zu einer Erkrankung
führen können. Auch bei diagnostischen Untersuchungen solle eine Beratung verbindlich
sein, um Patienten eine bessere Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen. Der Ausschuss
berät an diesem Mittwochnachmittag mit zahlreichen Experten den Gesetzentwurf der
Grünen, den der Bundestag bereits im April in Erster Lesung debattiert hatte. Zu erwarten
ist, dass nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss die Koalitionsfraktionen zügig
ihre eigenen Eckpunkte für eine Regelung vorlegen. Ein Gendiagnostik-Gesetz ist bereits
im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt. Die Grünen wollen unter anderem Arbeitgebern
und Versicherern untersagen, Gentests zu verlangen oder Ergebnisse abzufragen.