Aus der Kirche ausgetretene Katholiken sollen im Kanton Aargau einen solidarischen
Beitrag bezahlen, wenn sie eine Leistung der Kirche wie Taufe, Hochzeit oder Bestattung
beanspruchen. Eine entsprechende Erklärung plant nach Zeitungsberichten die katholische
Kirche des Kantons Aargau. Sie gehe außerdem davon aus, dass die Aargauer Empfehlung
für die restliche Schweiz Signalwirkung haben werde. Ein Tarifkonzept erarbeitet derzeit
der Verband der Luzerner Kirchgemeindepräsidenten aus. Für Taufen, Hochzeiten und
Bestattungen von Ausgetretenen sollen verbindliche Tarife festgelegt werden. (kipa
02.11.2007 sk)