Österreich: Forderung nach "flankierenden Maßnahmen"
Einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Lebensschutz hat heute die Initiative „Mut
zum Kind“ des Katholischen Familienverbandes, der „Aktion Leben“ sowie der Erzdiözese
Wien bei einer Pressekonferenz in Wien präsentiert. Mit Nachdruck erneuerte die Initiative
die Forderung einer Umsetzung der „flankierenden Maßnahmen“ zur Fristenregelung. Konkret
fordert die Initiative, dazu eine flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen
für Schwangere sowie die Einrichtung eines öffentlichen Hilfsfonds für Schwangere
in Not aufzubauen. Weiter soll auch eine Hinweispflicht auf Beratungsangebote für
Ärzte in die ärztlichen Standesrichtlinien festgeschrieben werden und eine dreitägige
Bedenkzeit zwischen Beratungs- und anvisiertem Abtreibungstermin obligatorisch werden. Dazu
die Generalsekretärin der „Aktion Leben“, Martina Kronthaler: „Ich
weise darauf hin, dass akuter politischer Handlungsbedarf aufgrund einer immer aggressiveren
Bewerbung des Schwangerschaftsabbruchs als Problemlösung besteht. Heute ist es einfacher,
einen Abbruchstermin zu bekommen als Hilfestellung zu einem Leben mit einem Kind.
Es gehört zu den alltäglichen Beratungserfahrungen, dass Frauen nur durch Zufall über
die Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten erfahren. Diesem Mißstand muss durch ein von
öffentlicher Hand finanziertes flächendeckendes Netz von Beratungsstellen sowie durch
eine Intensivierung der Informationsarbeit entgegengewirkt werden.“