Alle Menschen guten
Willens, auch Angehörige nichtchristlicher Religionen, sollten zusammenarbeiten, um
eine Aushöhlung der grundlegenden Rechte des Menschen zu verhindern. Das sagte Papst
Benedikt XVI. heute vor den Mitgliedern der Internationalen Theologischen Kommission,
die in diesen Tagen zu ihrer Vollversammlung im Vatikan zusammengetreten sind. Das
Gremium arbeitet seit mehreren Jahren an einer Neuformulierung des „moralischen Naturrechts“
für die heutige Zeit aus katholischer Sicht. Dabei geht es darum, Normen bzw. eine
Verständigung auf Werte zu finden, die für eine zusammenwachsende Weltgemeinschaft
tragfähig sind. Papst Benedikt warnte dabei vor dem „ethischen Relativismus“ der zeitgenössischen
Gesellschaft.
„In diesem ethischen Relativismus sehen manche sogar eine
der Hauptbedingungen der Demokratie, weil der Relativismus – ihnen zufolge – Toleranz
und wechselseitigen Respekt der Personen garantiert. Doch wenn es so wäre, würde die
Mehrheit eines Augenblicks zur letzten Quelle des Rechtes werden. Die Geschichte zeigt
mit großer Klarheit, dass Mehrheiten irren können.“
Wenn es um die grundlegenden
Menschenrechte gehe, dann könne aber kein von Menschen gemachtes Gesetz „die vom Schöpfer
ins Herz des Menschen eingeschriebene Norm“ umstürzen, ohne dass die Gesellschaft
in ihren Grundlagen erschüttert würde, so der Papst.
„Wenn es durch eine
tragische Verdunkelung des kollektiven Bewusstseins dazu käme, dass Skeptizismus und
ethischer Relativismus die grundlegenden Prinzipien des moralischen Naturrechts auslöschen,
würde sogar die demokratische Ordnung in ihren Fundamenten erschüttert. Gegen eine
solche Verdunkelung muss man das Bewusstsein aller Menschen guten Willens mobilisieren,
Laien oder auch Angehörige nichtchristlicher Religionen. Sie sollen sich zusammen
darum bemühen, in der Kultur und auf ziviler und politischer Ebene die nötigen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass der Wert des moralischen Naturrechts volle Anerkennung erfährt.“
Dem Begriff des Naturrechts liegt die Auffassung zugrunde, dass jeder
Mensch von Natur aus (also nicht durch Übereinkunft) mit unveräußerlichen Rechten
ausgestattet sei. Diese sind unabhängig von Geschlecht, Ort, Zeit, Religion, Staatszugehörigkeit
oder Staatsform. Zu diesen unveräußerlichen Rechten gehören das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. (rv 05.10.2007
gs)