2007-10-05 17:15:25

Vatikan: "Mehrheiten können irren"


RealAudioMP3 Alle Menschen guten Willens, auch Angehörige nichtchristlicher Religionen, sollten zusammenarbeiten, um eine Aushöhlung der grundlegenden Rechte des Menschen zu verhindern. Das sagte Papst Benedikt XVI. heute vor den Mitgliedern der Internationalen Theologischen Kommission, die in diesen Tagen zu ihrer Vollversammlung im Vatikan zusammengetreten sind. Das Gremium arbeitet seit mehreren Jahren an einer Neuformulierung des „moralischen Naturrechts“ für die heutige Zeit aus katholischer Sicht. Dabei geht es darum, Normen bzw. eine Verständigung auf Werte zu finden, die für eine zusammenwachsende Weltgemeinschaft tragfähig sind. Papst Benedikt warnte dabei vor dem „ethischen Relativismus“ der zeitgenössischen Gesellschaft.

„In diesem ethischen Relativismus sehen manche sogar eine der Hauptbedingungen der Demokratie, weil der Relativismus – ihnen zufolge – Toleranz und wechselseitigen Respekt der Personen garantiert. Doch wenn es so wäre, würde die Mehrheit eines Augenblicks zur letzten Quelle des Rechtes werden. Die Geschichte zeigt mit großer Klarheit, dass Mehrheiten irren können.“

Wenn es um die grundlegenden Menschenrechte gehe, dann könne aber kein von Menschen gemachtes Gesetz „die vom Schöpfer ins Herz des Menschen eingeschriebene Norm“ umstürzen, ohne dass die Gesellschaft in ihren Grundlagen erschüttert würde, so der Papst.

„Wenn es durch eine tragische Verdunkelung des kollektiven Bewusstseins dazu käme, dass Skeptizismus und ethischer Relativismus die grundlegenden Prinzipien des moralischen Naturrechts auslöschen, würde sogar die demokratische Ordnung in ihren Fundamenten erschüttert. Gegen eine solche Verdunkelung muss man das Bewusstsein aller Menschen guten Willens mobilisieren, Laien oder auch Angehörige nichtchristlicher Religionen. Sie sollen sich zusammen darum bemühen, in der Kultur und auf ziviler und politischer Ebene die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Wert des moralischen Naturrechts volle Anerkennung erfährt.“

Dem Begriff des Naturrechts liegt die Auffassung zugrunde, dass jeder Mensch von Natur aus (also nicht durch Übereinkunft) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei. Diese sind unabhängig von Geschlecht, Ort, Zeit, Religion, Staatszugehörigkeit oder Staatsform. Zu diesen unveräußerlichen Rechten gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit.
(rv 05.10.2007 gs)








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