Vatikan: Papst, „Terrorschutz muss Grundrechte wahren“
Der Kampf gegen den Terrorismus darf niemals die Grundlagen des Rechtsstaates verletzen.
Das sagte Benedikt XVI. vor Vertretern der „Christdemokratischen Internationalen“,
christlichen Politikern aus aller Welt. „Der Terrorismus stellt ein schwerwiegendes
Phänomen dar, das oft Gott instrumentalisiert und das menschliche Leben auf unrechtfertigbare
Weise missachtet. Sicher hat die Gesellschaft das Recht, sich zu verteidigen, aber
dieses Recht muss, was die Wahl der Ziele und Mittel angeht, wie alle anderen Rechte
immer in vollem Respekt der Regeln von Gesetz und Moral ausgeübt werden. In den demokratischen
Systemen rechtfertigt der Einsatz von Gewalt niemals den Verzicht auf die Prinzipien
des Rechtsstaates. Kann man denn die Demokratie schützen, wenn man gleichzeitig ihre
Fundamente bedroht?“ Der Papst ermahnte die Politiker, sich für den Schutz
der Menschenrechte und insbesondere die Religionsfreiheit einzusetzen. Dabei ging
Benedikt besonders auf den Schutz von Konvertiten ein, ohne eine Religion namentlich
zu benennen: „Diese Freiheit beinhaltet auch das Recht auf Religionswechsel, das
nicht nur rechtlich, sondern auch in der alltäglichen Praxis garantiert werden muß." (rv
21.09.2007 bp)