Deutschland: Soll das Stammzellengesetz liberalisiert werden?
Der Bundestag wird
in den nächsten Wochen über eine Liberalisierung der Stammzellenforschung entscheiden.
Im Gespräch ist die Verlängerung des Stichtages, der die Verwendung der Embryonen
regelt. Bisher darf die Forschung nur Embryonen nutzen, die vor dem 1.1.2002 entstanden
sind. wir haben mit Claudia Kaminski gesprochen, sie ist Vorsitzende des Bundesverbandes
Lebensrecht. Sie spricht sich gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen aus:
„Die moralischen und ethischen Bedenken sind die, dass die embryonale Stammzellforschung
davon lebt und darauf angewiesen ist, dass Embryonen getötet werden. Und es ist klar,
dass wenn der Stichtag verschoben wird oder wenn mehr mit embryonalen Stammzellen
geforscht wird, natürlich immer mehr Embryonen für die Forschung getötet werden müssen.“
Die embryonale Stammzellenforschung kann keine konkreten
Heilungserfolge vorweisen. Vielmehr scheinen erhöhen embryonale Stammzellen sogar
das Krebsrisiko zu erhöhen. Kaminski hält es für sinnvoller, die Forschung mit adulten
Stammzellen zu fördern:
„Der Bundesverband Lebensrecht und alle angeschlossenen
Organisationen befürworten ganz klar die Forschung mit adulten Stammzellen. Es gibt
allein schon in Amerika schon 1500 klinische Studien, wo sich die adulten Stammzellen
in der klinischen Anwendung befinden. Die Forschung mit den adulten Stammzellen bringt
den Patienten heute schon Therapiemöglichkeiten und auch Heilung. Die adulte Stammzellforschung
müsste massiv weiter ausgeweitet werden.“