2007-09-14 16:58:57

Vatikan: "Motu proprio, ein Grund zur Freude"


RealAudioMP3 Die Liturgie nach den alten Büchern aus dem Jahr 1962 darf wieder weitgehend ohne Einschränkungen zelebriert werden. Am Freitag ist das entsprechende Motu Proprio Papst Benedikts in Kraft getreten. Wir sprachen darüber mit Kardinal Dario Castrillon Hoyos, dem Präsidenten der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei", die sich um eine Aussöhnung mit den Traditionalisten bemüht.


„Schon Johannes Paul II. wollte den Liebhabern des alten Ritus – von denen einige zur Bewegung des Erzbischofs Lefebvre gewechselt waren, um später zur vollen Einheit mit dem Stellvertreter Christi zurückzukehren – die Möglichkeit geben, diesen Ritus zu feiern, der ihrer Sensibilität näher steht. Papst Benedikt XVI. hat die Frage Lefebvre von Anfang an mitverfolgt und so aus nächster Nähe erfahren, welche Probleme die Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil jenen Gläubigen bereitete. Der Papst hat eine besondere Liebe zur Liturgie. Eine Liebe, die sich auch in Studien und Vertiefungen der Liturgie selbst zeigt. Deshalb schätzt Benedikt XVI. die Liturgie vor der Konzilsreform als unermesslichen Schatz. Der Papst will nicht in die Vergangenheit zurückkehren. Es ist wichtig zu wissen und zu betonen, dass das Konzil die Liturgie nach Papst Pius V. nicht verboten hat – auch die Konzilsväter feierten ja die Messe nach Pius V. So haben wir es hier nicht, wie einige fälschlich behaupten, mit einer Rückkehr in die Vergangenheit zu tun. Im Gegenteil: Das Konzil wollte den Gläubigen größere Freiheit geben. Eine dieser Freiheiten ist jene, diesen Schatz der alten Liturgie wieder zu feiern, um ihn lebendig zu halten.“

Was ändert sich nun mit dem Motu proprio?

„Die Änderungen mit dem Motu proprio sind in Wirklichkeit nicht besonders groß. Wichtig ist, dass nun die Priester entscheiden können, ob sie die Messe im alten Ritus feiern oder nicht. Sie brauchen dazu weder die Einwilligung des Heiligen Stuhles noch des Bischofs. Dies gilt für alle Priester. Die Pfarrer sollen also in ihren Pfarreien jenen die Tür öffnen, die dort zelebrieren möchten.“

Das Motu Proprio hat einige Missverständnisse hervorgerufen. Welche?

„Es stimmt zum Beispiel nicht, dass den Bischöfen die Macht über die Liturgie genommen wurde. Denn schon das Kirchenrecht sagt, dass nicht der Bischof die Erlaubnis zum Feiern einer Messe gibt: Der Bischof gibt zunächst dem Priester die Befugnis, zelebrieren zu können, doch wenn ein Priester diese Befugnis einmal hat, so sind es Pfarrer und Kaplan, die ihm den Altar zum Zelebrieren anbieten müssen. Falls das jemand ablehnt, steht es der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zu, im Namen des Papstes Maßnahmen zu ergreifen, damit dieses Recht – das nun ein klares Recht der Gläubigen ist – respektiert wird.“

Was wünschen Sie sich für die Umsetzung des Motu proprio?

„Die Eucharistie ist die größte Sache, die wir haben, die größte Manifestation der Liebe Gottes. Deshalb soll sie niemals Anlass zur Zwietracht sein. Der Papst hat keinen Zwang auferlegt, er hat vielmehr auferlegt, die Möglichkeit zur Feier der alten Messe dort zu schaffen, wo Gläubige dies möchten. Ich wünsche mir, dass dies ein Grund zur Freude sei für all jene Pfarreien, die nun ihre Spaltungen überwinden und viel Gutes durch einen Ritus erfahren können, der ein Instrument der Heiligung für einen Zeitraum von mehr als tausend Jahren war.“
(rv 14.09.2007 gs)








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