Der vom Basler Bischof Kurt Koch suspendierte Priester Franz Sabo darf gemäß Beschluss
des Solothurner Regierungsrates weiterhin keine Messe als priesterliche Aushilfe in
Kleinlützel feiern. Die Regierung wolle zuerst die schriftliche Urteilsbegründung
des Kantonsgerichtes Basel-Land abwarten, ehe sie zu einer Beschwerde von drei Katholiken
aus Kleinlützel Stellung nehme, berichtete die „Basler Zeitung“ in ihrer heutigen
Ausgabe. Das Baselbieter Kantonsgericht hat am 5. September einstimmig entschieden,
dass die Kirchgemeinde Röschenz ihrem Pfarrer Franz Sabo nicht kündigen muss. Sabo
sei in seinen Grundrechten verletzt worden, weil ihm Bischof Koch kein rechtliches
Gehör gewährt habe. (kipa 12.09.2007 mg)