2007-09-06 14:12:00

Schweiz: Röschenz im Recht


Die Beschwerde der Kirchgemeinde Röschenz gegen die Anweisung des Kirchenrates der Landeskirche Basel-Landschaft, den suspendierten Pfarradministrator zu entlassen, ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Kantonsverwaltungsgericht in Liestal aufgrund von Formfehlern. Der Grundsatz der Anhörung des betroffenen Pfarradministrators, Franz Sabo, sowie die Begründungspflicht seien nicht eingehalten worden. Dadurch sei der Betroffene in seinen Grundrechten verletzt worden. Der Landeskirchenrat Baselland hatte von der Kirchgemeinde Röschenz die Entlassung des von Diözesanbischof Kurt Koch suspendierten Priesters Franz Sabo gefordert. Der Entzug der Missio durch Bischof Kurt Koch ist laut Gericht jedoch ein rein innerkirchliches Handeln und unterliege nicht dem staatlichen Recht. Für die Anstellung des Seelsorgers sei die Missio jedoch zwingende Voraussetzung. Das Kantonsgericht betonte, es habe sich um einen sehr komplexen Fall gehandelt, der wichtige, zum Teil ungelöste Problembereiche im Verhältnis von Kirche und Staat berühre.
(kipa 06.09.2007 bp)







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