Die Beschwerde der Kirchgemeinde Röschenz gegen die Anweisung des Kirchenrates der
Landeskirche Basel-Landschaft, den suspendierten Pfarradministrator zu entlassen,
ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Kantonsverwaltungsgericht in Liestal aufgrund
von Formfehlern. Der Grundsatz der Anhörung des betroffenen Pfarradministrators, Franz
Sabo, sowie die Begründungspflicht seien nicht eingehalten worden. Dadurch sei der
Betroffene in seinen Grundrechten verletzt worden. Der Landeskirchenrat Baselland
hatte von der Kirchgemeinde Röschenz die Entlassung des von Diözesanbischof Kurt Koch
suspendierten Priesters Franz Sabo gefordert. Der Entzug der Missio durch Bischof
Kurt Koch ist laut Gericht jedoch ein rein innerkirchliches Handeln und unterliege
nicht dem staatlichen Recht. Für die Anstellung des Seelsorgers sei die Missio jedoch
zwingende Voraussetzung. Das Kantonsgericht betonte, es habe sich um einen sehr komplexen
Fall gehandelt, der wichtige, zum Teil ungelöste Problembereiche im Verhältnis von
Kirche und Staat berühre. (kipa 06.09.2007 bp)