Italien: Darf die katholische Kirche besteuert werden?
Nachdem die EU-Kommission
die finanziellen Hilfen Italiens für katholische Organisationen unter die Lupe genommen
hat, weist die katholische Kirche nun den Vorwurf der Steuerprivilegien energisch
zurück. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes geht zur Zeit dem Verdacht nach, ob sich
hinter den Steuererleichterungen für die Kirche illegale Staatsbeihilfen verstecken
könnten. Gudrun Sailer berichtet:
Staatliche Beihilfen dürfen in der EU
nur in engen Grenzen gewährt werden. Die Kommission wacht darüber, dass der freie
Wettbewerb in den Mitgliedstaaten der Union nicht durch Subventionen verzerrt wird.
Die stark vatikankritische „Radikale Partei“ um Marco Pannella sowie die Grünen verlangen,
dass von kirchlichen Orden verwaltete Hotels, Geschäfte mit religiösen Souvenirs,
Pfarrkinos und katholische Schulen wieder die Immobiliensteuer ICI zahlen - was für
den italienischen Staat zusätzliche Einnahmen bis zu einer Milliarde Euro bedeuten
würde. Die Steuer auf Immobilien der Kirche war von der Regierung Silvio Berlusconis
2005 abgeschafft worden. Die Steuerentlastung für Immobilien der Kirche gleiche einem
„Geschenk“ an die italienische Bischofskonferenz, meinen die linksradikalen Parteien
der Koalition von Ministerpräsident Romano Prodi. Das Prinzip des Laizismus im italienischen
Staat müsse respektiert werden. Der Präsident der italienischen Bischofskonferenz
Angelo Bagnasco appellierte daraufhin, keine ideologische Positionen zu beziehen.
Der Generalsekretär der italienischen Bischofskonferenz, Bischof Giuseppe Betori,
betonte die Rolle, die die Kirche in Italien im Gesundheitssektor, sowie im kulturellen,
erzieherischen und sportlichen Bereich spiele. (rv 30.08.2007 ms)